Common use of Ansprüche bei Mängeln Clause in Contracts

Ansprüche bei Mängeln. Falls die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisen, der nicht auf vom Kunden zugelieferten Inhalten beruht, wird TRAUT unverzüglich mit der Prüfung und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit vereinbart ist, innerhalb angemessener Zeit). Wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der für die Nutzung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langen. Im Fall von wesentlichen Mängeln kann der Kunde außerdem schriftlich eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Um- stände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an TRAUT zu melden. Der Kunde gewährt TRAUT zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. TRAUT ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- hen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt TRAUT dem Kunden die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils vereinbarten Sätzen in Rechnung.

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Samples: Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement, Office as a Service Agreement

Ansprüche bei Mängeln. Falls die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisen10.1 Eine Mängelhaftung trifft uns nur, der nicht auf vom Kunden zugelieferten Inhalten beruht, wird TRAUT unverzüglich mit der Prüfung und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit vereinbart ist, innerhalb angemessener Zeit). Wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der für die Nutzung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langen. Iwir unsere Services ausnahmsweise als Werkleistungen erbringen. 10.2 Wir haften im Fall von wesentlichen Mängeln kann der Kunde außerdem schriftlich eine angemessene Werkleistungen nach abnahmebereiter Fertigstellung des Services für eventuelle Mängel unserer Arbeiten innerhalb einer Frist von mindestens vier Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, 12 Monaten nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt istAnzeige der abnahmebereiten Fertigstellung. Der Kunde ist Sie sind verpflichtet, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Um- stände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an TRAUT anzuzeigen. 10.3 Ihr Recht, Ansprüche wegen eines Mangels geltend zu meldenmachen, verjährt in allen Fällen innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit der unverzüglichen Rüge dieses Mangels. Der Kunde gewährt TRAUT Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders geregelt, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Verpflichtung zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen InformationenNachbesserung am vertraglichen Ort unserer Serviceleistung. TRAUT ist Darüber hinausgehende Ansprüche stehen Ihnen unbeschadet eventueller Ansprüche nach Ziffer 11 nicht zu. Sollten mehrfache Nachbesserungsversuche den Mangel nicht beseitigt haben, sind Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu einer entsprechenden Minderung berechtigt. Sollte der Service trotz Minderung für Sie nachweisbar ohne Interesse sein, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- henkönnen Sie nach schriftlicher Ankündigung von dem einzelnen Serviceauftrag, der mangelhaft ausgeführt wurde, zurücktreten. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand ein Mangel unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den wir nicht zu beseitigen ist vertreten haben, insbesondere auf üblichen Verschleiß/ natürliche Abnutzung, ungeeignete und die Nutzbarkeit unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder Nichtbeachtung der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen uns vorgegebenen Installations- oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt TRAUT dem Kunden die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils vereinbarten Sätzen in RechnungUmgebungsbedingungen.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Ansprüche bei Mängeln. Falls 8.1 Bei Mängeln sind wir berechtigt, nach eigener Xxxx den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Weiterreichende Mängelansprüche des Kunden sind vorbe- haltlich etwaiger nach Maßgaben von Ziffer 9. dieser AGB beschränkter Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 8.2 Wenn die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisenKunde berech- tigt, nach eigener Xxxx entweder vom Vertrag zurückzutre- ten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 8.3 Damit wir einer Mängelbeseitigungspflicht ordnungsgemäß nachkommen können, ist der nicht Kunde verpflichtet, uns even- tuelle Ansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, die vermeintlich mangelhaften Produkte in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Eine solche Überprüfung kann entweder bei dem Kunden stattfinden oder wir können den Kunden bitten, diese Pro- dukte auf eigene Kosten zurückzusenden. Diese Kosten werden erstattet, wenn sich das Produkt als tatsächlich mangelhaft erweist. Eine Rücksendung ist ausgeschlossen, solange keine RMA gemäß Ziffer 5.2 dieser AGB von uns vorliegt. 8.4 Für Produkte, die nach Lieferung aus dem ursprünglichen Lieferland in ein anderes Land verbracht wurden, können je nach Lage des gegenwärtigen Standortes zusätzliche Kos- ten für die Reparatur oder den Ersatz solcher Produkte im Rahmen der Mängelhaftung anfallen. Diese zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. 8.5 Mängelansprüche sind ausgeschlossen für Verluste, Schä- den oder Mängel durch unsachgemäßen Einbau oder War- tung durch den Kunden, vom Kunden zugelieferten Inhalten beruhtgelieferte Software oder Schnittstellen, unbefugte Veränderungen oder Miss- brauch, Betrieb unter anderen als den für das Produkt vor- geschriebenen Umgebungsbedingungen oder unsachge- mäße Standortvorbereitung. Ebenso sind Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern diese durch natürlichen Verschleiß oder ungeeigneten oder unsachgemäßen Umgang, man- gelhafte Installation oder Inbetriebnahme, Austausch von Materialien, chemische, elektromechanische oder elektri- sche Einwirkungen, fehlerhafte oder nachlässige Behand- lung oder ungeeignete Ausrüstung durch den Kunden oder nicht von uns beauftragte oder ermächtigte Dritte verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Montage oder Repara- turen, die nicht von uns oder von uns beauftragten oder er- mächtigten Dritten ausgeführt wurden. 8.6 Wir behalten uns vor, das äußere Erscheinungsbild oder die Ausstattung oder technische Details unserer Produkte zu verändern, sofern diese Änderungen dem Kunden zuzumu- ten sind oder es sich um unwesentliche Abweichungen handelt, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht be- einträchtigen. Mängelansprüche aufgrund solcher Verände- rungen sind ausgeschlossen. 8.7 Jede Mängelbeseitigung wird TRAUT unverzüglich mit von uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt und führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Dies gilt auch, wenn bei der Beseitigung eines Mangels Ersatzteile eingebaut wur- den. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auszuhändigen. 8.8 Stellt sich bei der Prüfung und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit vereinbart istbehaupteter Mängel heraus, innerhalb angemessener Zeit). Wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägtdass kein Mängelanspruch besteht, kann ist der Kunde eine angemessene Herabsetzung der für verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langen. Im Fall von wesentlichen Mängeln kann der Kunde außerdem schriftlich eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung durch die Prüfung entstandenen Kosten zu tragen. 8.9 Wenn gebrauchte Gegenstände (einschließlich Vorführge- räte) Gegenstand des Vertrages berechtigt ist. Der Kunde sind, ist verpflichtetjegliche Haftung für Mängel ausgeschlossen, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Um- stände (z.B. Fehlerbeispielesofern wir nicht arglistig ge- täuscht haben. 8.10 Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Datum des Gefahrenübergangs, Daten) unverzüglich falls nicht aus- drücklich anders schriftlich oder per E- Mail an TRAUT zu melden. Der Kunde gewährt TRAUT zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. TRAUT ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- hen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt TRAUT dem Kunden die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils vereinbarten Sätzen in Rechnungvereinbart.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ansprüche bei Mängeln. Falls a) Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er bei Gefahrübergang die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während in der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisen, der nicht auf vom Kunden zugelieferten Inhalten beruht, wird TRAUT unverzüglich mit der Prüfung Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung beschriebene Beschaffenheit hat und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit Rechtsmängel aufweist. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb angemessener Zeit). Wenn die Beseitigung ist neverMind lediglich verpflichtet, den Vertragsgegenstand im Land des Mangels fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der für die Nutzung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langen. Erfüllungsortes frei von Rechten Dritter zu liefern. b) Im Fall Falle von wesentlichen Mängeln kann steht dem Auftraggeber, nach Xxxx von neverMind, ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Minderung oder Rücktritt können erst verlangt werden, wenn der Kunde außerdem schriftlich Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens vier drei Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt gesetzt hat oder der Versuch durch neverMind zu einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Der Kunde Ein Rücktritt wegen unerheblicher Mängel ist verpflichtet, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen ausgeschlossen. c) Voraussetzung für Mängelansprüche ist die ordnungsgemäße Handhabung und exakte Um- stände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an TRAUT zu meldenVerwendung der Produkte und ein sicherer und geeigneter Standort. Der Kunde gewährt TRAUT zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. TRAUT ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- henEs bestehen keine Ansprüche, wenn das Produkt ohne schriftliche Zustimmung durch neverMind geändert oder angepasst wurde, unsachgemäß oder in einer Weise behandelt wurde, die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand zu beseitigen ist und nicht dem Handbuch für das Produkt entspricht oder von einem Dritten in einer Weise repariert wurde, die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch den Wartungsanforderungen nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird entspricht. d) Ergibt die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen oder liegt gar Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorvorliegt, so stellt TRAUT dem Kunden werden die in Zusammenhang mit Kosten der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten Überprüfung zu den jeweils vereinbarten Sätzen gültigen Stundensätzen berechnet. e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, neverMind die zur Mangelbeseitigung erforderliche Unterstützung (Beschreibung der Fehler, Testzeiten etc.) zu gewähren. f) Soweit die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über den Unternehmerrückgriff beim Verbrauchsgüterkauf gemäß § 487 BGB Anwendung finden, bleiben diese unberührt. g) Für Schadensersatzansprüche gilt der nachstehende Punkt 18. Weitergehende oder andere als die in Rechnungdiesem Punkt 17 vorgesehene Ansprüche des Auftraggebers im Falle von Mängeln sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Ansprüche bei Mängeln. Falls 7.1 Offene Mängel der Lieferung/Leistung werden wir dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nachdem sie an dem in der Bestellung genannten Bestimmungsort abgeliefert wurde. Bei verdeckten Mängeln beträgt die TRAUT bereitgestellten IT-Systeme während der Vertragslauf- zeit einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweisen, der nicht auf vom Kunden zugelieferten Inhalten beruht, wird TRAUT unverzüglich mit der Prüfung und Behebung dieses Mangels beginnen und ihn innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeit beseitigen (soweit keine konkrete Zeit vereinbart ist, innerhalb angemessener Zeit)Rügefrist 14 Tage nach Entdeckung. Wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Maßgeblich für die Nutzung Wahrung der betroffenen Leistung vereinbarten Vergütung ver- langenFrist ist jeweils das Datum der Versendung der Anzeige an den Lieferanten. 7.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) berechtigt. Im Fall von wesentlichen Mängeln kann Falle der Kunde außerdem schriftlich eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Ab- hilfe bestimmen, nach deren erfolglosen Ablauf er zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Der Kunde Nacherfüllung aufgrund mangelhafter Lieferung/Leistung ist der Lieferant verpflichtet, even- tuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies sind insbesondere Untersuchungs-, Arbeits-, Material- und exakte Um- stände (z.B. FehlerbeispieleTransportkosten. 7.3 Kommt der Lieferant seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an TRAUT zu meldenstehen uns auch die gesetzlichen Rechte auf Minderung und Rücktritt vom Vertrag zu. Der Kunde gewährt TRAUT zur Mängelbe- seitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. TRAUT ist Zudem sind wir nach Ablauf der genannten Frist berechtigt, einen den Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umge- hen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand zu beseitigen ist und vom Lieferanten den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns in allen Fällen vor. 7.4 Besteht die Nutzbarkeit geschuldete Leistung in der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Bei Mietleistungen wird die verschuldens- unabhängige Haftung von TRAUT für anfänglich vorhandene Mängel ge- mäß § 536a BGB ausgeschlossen. Ist ein vom Kunden gemeldeter Man- gel nicht TRAUT zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vorHerstellung eines Werkes, so stellt TRAUT dem Kunden die verjähren unsere Mängelansprüche bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in Zusammenhang mit der Mangelmeldung an- gefallenen Analyse-Erbringung von Planungs- oder Umwachungsleistungen hierfür besteht, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils vereinbarten Sätzen in Rechnung5 Jahren ab Abnahme des Bauwerkes.

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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen