Umfang der Gewährleistung. Für nachfolgende Produkteigenschaften übernehmen die Gewährleistungs-Partner eine 5-jährige Gewährleistung:
(1) Die Abführung von Sickerwasser auf der Abdichtung durch die Drainkanäle von Watec® 3E/Watec® Drain KP+
(2) Die Entkopplung der Belagskonstruktion vom Untergrund durch Watec® 3E/Watec® Drain KP+
(3) Die Entlüftung von Feuchtigkeit in der Belagskonstruktion, die über das Drainkanalsystem von Watec® 3E/WatecDrain® KP+ einwirkt.
(4) Die Frost- und Witterungsbeständigkeit der von den Gewährleistungs-Partnern gelieferten Materialien als Gesamtsystem.
(5) Den Schutz des Untergrundes vor Feuchtigkeit mit ARDEX S 7 Flexible Dichtschlämme oder DiProtec® SDB Schnelldichtbahn.
(6) Die Ausblühfreiheit des Fugenmörtels. Geringfügige Ausblühungen, vor allem in der Anfangszeit, die durch angemessenen Pflege- aufwand beseitigt werden können, berechtigen nicht zu Sachmängelansprüchen. Voraussetzung ist die Ausführung der Gesamtkonstruktion nach den Verarbeitungsrichtlinien der Gewährleistungspartner in der jeweils gültigen Fassung sowie sonst nach den anerkannten Regeln der Technik. Mängel und/oder Schäden, die auf die Verwendung ungeeigneter Materialien und/oder einer unsachgemäßen Ausführung zurück- zuführen sind, sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat den Nachweis für die Eignung zu erbringen. Der Geltungsbereich der Gewährleistungs-Partnerschaft ist auf Deutschland beschränkt.
Umfang der Gewährleistung. Der LIZENZGEBER leistet Gewähr dafür, dass die LIZENZPROGRAMME grundsätzlich auf einer Vertrags-Systemumgebung gemäß Anlage 1 und den aktuellen Technischen Blättern benutzt werden können und die Funktionen erfüllen, die in ihrer Beschreibung bzw. der Anlage 1 angeführt sind. Temporäre Nicht-Verfügbarkeiten im Rahmen von Wartungsfenstern berechtigen den LIZENZNEHMER nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Umfang der Gewährleistung. Avaya gewährleistet, dass die Produkte während des geltenden Gewährleistungszeitraums (Ziffer 4.2) die Funktionalitäten und Beschaffenheiten entsprechend der mitgelieferten Dokumentation erfüllen. Im Übrigen gelten - sofern nachfolgend nicht eingeschränkt - die gesetzlichen Regelungen.
Umfang der Gewährleistung. EAT gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung gewerbliche Schutzrechte, ausschließliche Nutzungsrechte und Urheberrechte (im Folgenden gemeinsam „Schutzrechte“ genannt) Dritter nicht verletzt (Rechtsmangel). EAT haftet jedoch nicht für Rechtsverletzungen, soweit die Lieferung oder Leistung auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, die Lieferung nicht vertragsgemäß genutzt wird oder soweit sich die Rechtsverletzung aus der Kombination der Lieferung mit einer von EAT nicht gelieferten Hardware oder Software ergeben.
Umfang der Gewährleistung. 9.1.1 Der Verkäufer leistet Gewähr bei offensichtlichen Mängeln oder bei Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen über Baumart, Sorte, Menge (soweit nicht von Nr. 5 er- fasst), Güteklasse, Durchmesser, Länge oder der zugesicherten Eigenschaften des Hol- zes. Bei nicht offensichtlichen Mängeln haftet der Verkäufer nur bei arglistigem Ver- schweigen von Fehlern oder wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
9.1.2 Die Käuferin/der Käufer kann Gewährleistungsansprüche in nachstehender Reihenfolge geltend machen: Sie/er kann nach § 323 und § 326 Abs. 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern. Weitergehende Ansprüche der Käufe- rin/des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen.
Umfang der Gewährleistung. Entspricht der Liefergegenstand bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so umfasst der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers nach Xxxx von BHT die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt sind. Zur Vornahme aller BHT nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit BHT stets die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren; sonst ist BHT von der Nacherfüllung befreit. BHT trägt im Fall der Nacherfüllung alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort verbracht werden. Die Nachbesserung erfolgt nach Xxxx von BHT in der eigenen Werkstatt oder beim Endkunden. Findet die Nachbesserung auf Wunsch des Bestellers nicht in der BHT-eigenen Werkstatt statt, so gehen die Kosten für die Entsendung von Fachpersonal zu dessen Lasten. Ersetzte Teile werden Eigentum von BHT.
Umfang der Gewährleistung. 10.1.1 Ein Mangel liegt nur vor, wenn sich die Lieferung wegen fehlerhafter Bauart, fehlerhafter oder ungeeigneter Baustoffe, sofern deren Verwendung nicht vertraglich vereinbart war, oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellt. Wir sind nicht für die Eignung der Lieferung für einen bestimmten Zweck verantwortlich, es sei denn, wir haben dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt. Für neu hergestellte Produkte ist maßgebend das technische Wissen zum Zeit- punkt der Fertigstellung. Nachträglich veränderte wissenschaftliche Erkenntnisse begründen keinen Sach- mangel. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Angaben in Informationsschriften, Pros- pekten etc. sind lediglich Materialbeschreibungen und beinhalten keine rechtsverbindliche Produktbe- schreibung und stellen keinerlei zugesicherte Eigenschaft dar. Unklare Montageanleitungen stellen keinen Sachmangel dar. In derartigen Fällen ist der Besteller verpflichtet, die Unklarheit schriftlich aufzuzeigen und uns aufzufordern, klarstellend schriftlich zur Montageanleitung Stellung zu nehmen. Die Fortsetzung von Montagearbeiten bei unklarer Montageanleitung schließt jede Haftung unsererseits aus.
10.1.2 Es wird keine Gewährleistung übernommen für Gebrauchsbeeinträchtigungen, Produktfehler oder Schä- den, die unter anderem aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Besteller oder Dritte; natürliche Abnutzung; Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel durch den Besteller; Austausch von Werkstoffen; mangelhafte Bauarbeiten; ungeeigneter Baugrund; chemische oder elektro- mechanische oder elektrische Einflüsse oder fehlerhafte Ausführung von Arbeiten eines Nachunterneh- mers. Gleiches gilt bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Bestellers oder durch andere Gründe nach Gefahrübergang entstehen. Ansprüche bezüglich der Lieferung sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn sei- tens des Bestellers oder eines Dritten z.B. Änderungen ohne unsere vorherige Genehmigung oder Instand- setzungsarbeiten ohne vorherige Mitteilung an uns vorgenommen worden sind oder Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß oder nicht entsprechend der Intervallvorgabe durchgeführt worden sind. Wir über- nehmen keine Haftung für Defekte der Lieferung,...
Umfang der Gewährleistung. EAT gewährleistet dem Kunden, dass das Softwareprodukt bei vertragsgemäßer Nutzung bei Vertragsschluss bestehende gewerbliche Schutzrechte, ausschließliche Nutzungsrechte und Ur- heberrechte (im Folgenden gemeinsam „Schutzrechte“ genannt) Dritter nicht verletzt (Rechts- mangel). EAT haftet jedoch nicht für Rechtsverletzungen, soweit das Programm des Software- produkts auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, das Softwareprodukt nicht vertragsgemäß genutzt wird oder soweit sich die Rechtsverletzung aus der Kombination des Softwareprodukts mit einer von EAT nicht gelieferten Hardware oder Software ergeben.
Umfang der Gewährleistung. Avaya gewährleistet, dass die Professional Service Leistungen dem Avaya Angebotsformular oder dem vereinbarten SOW folgend in professioneller und fachmännischer Weise von qualifiziertem Personal ausgeführt werden, und dass die im Rahmen von Professional Services zu erbringenden Arbeitsergebnisse die im SOW enthaltenen Spezifikationen erfüllen. Im Übrigen gelten - sofern nachfolgend nicht eingeschränkt - die gesetzlichen Regelungen.
Umfang der Gewährleistung. Der LIZENZGEBER leistet Gewähr dafür, dass die LIZENZPROGRAMME auf der Vertrags-Systemumgebung gemäß Anlage 1 benutzt werden können und die Funktionen erfüllen, die in ihrer Beschreibung bzw. der Anlage 1 angeführt sind.