Ansprüche bei Mängeln. 21.1. Mängelansprüche sind nachvollziehbar zu beschreiben und bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Mängel müssen reproduzierbar sein, um als berechtigte Mängelrügen zu gelten. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit, wie im § 924 ABGB beschrieben, wird ausgeschlossen 21.2. Die progressio OG hat bei berechtigten Mängeln das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen und kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese für die progressio OG unmöglich oder in mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Schadenersatzansprüche können, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Die progressio OG kann die Mängelbehebung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat. Ebenso bedingt die Behebung der Mängel keine Verlängerung der Gewährleistungspflicht. 21.3. Die progressio OG verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet- Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10 % auf dem Markt vertreten sind. Ohne gesonderte Vereinbarung und Beauftragung führt die progressio OG explizit keine PageSpeed Optimierungen oder Maßnahmen zur Seitenladegeschwindigkeitsverbesserung durch. 21.4. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software, sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. 21.5. Die progressio OG übernimmt keine Verantwortung für Dritte (d.h. deren Leistungen und der Verfügbarkeit der Leistungen, Plattformen, Software, Schnittstellen, etc., die Abrechnungen, Kosten und etwaige Kostensteigerungen), die vom Kunden wissentlich oder unwissentlich bezogen werden, die mit Einverständnis der Kunden eingesetzt werden und die progressio OG für die Dritten nicht ausdrücklich die Verantwortung übernimmt. Hierzu gehören z.B. eingesetzte Social Media Plattformen, Onlinemarketing-Werkzeuge, Themes, CMS-Systeme, Open-Source- Software oder Stockbilder. Die progressio OG haftet auch dann nicht für Drittprogramme, wenn sie die Programme auf ihren Namen für den Kunden bestellt. Es obliegt dem Kunden andere Programme vorzuschlagen oder die Programme zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der verwendeten Tools und eingebauten Plattformen obliegt dem Kunden bzw. einem von ihm beauftragten Juristen und wird explizit nicht von der progressio OG durchgeführt. Es können keine Schadenersatzansprüche gegenüber der progressio OG geltend gemacht werden, die progressio OG verpflichtet sich jedoch dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Rechte durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen zu unterstützen, allfällige Kosten sind vom Kunden zu tragen. 21.6. Dies gilt insoweit nicht, als eine Mangelursache durch die progressio OG gesetzt wurde oder die progressio OG die Leistungen Dritter erkennbar als eigene Leistung anbietet (z.B. im Fall von Freelancern als Subunternehmer). 21.7. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Leistung zu melden und im Fall, dass sie vom Kunden und seinen beauftragten rechtlichen Prüfern nicht hätten erkannt werden können, innerhalb von sieben Tagen ab ihrer Feststellung. 21.8. Für alle Leistungen, die vom Kunden oder Dritten verändert wurden, entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber der progressio OG. 21.9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen. Im Fall von Dienstverträgen beträgt die Verjährungsfrist bei Nicht- oder Schlechtleistung 6 Monate. Das Recht auf Regress gemäß ABGB § 933b Absatz 1 kann gegen die progressio OG nur innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistung oder Lieferung der Leistung geltend gemacht werden und erlischt im Anschluss. 21.10. Kunden müssen sich hinreichend im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vergewissern, dass die von ihnen bei der progressio OG geltend gemachten Mängel tatsächlich vorliegen und nicht z.B. auf Bedienungsfehlern beruhen oder nicht zur Sollbeschaffenheit einer Leistung gehören. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, ist er zum Ersatz der Aufwendungen der progressio OG verpflichtet, die aufgrund der unberechtigten Geltendmachung des Mangels entstanden sind. 21.11. Die progressio OG haftet ausdrücklich nicht für Probleme oder Schäden, die auf Bedienungsfehlern beruhen, auf geänderte Betriebsumgebungen zurückzuführen sind oder durch Änderungen von Dritten (wie bei Schnittstellen, PlugIns, und andere) bedingt wurden. Hierfür wird keine Gewähr durch die progressio OG übernommen. 21.12. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 22 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).
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Ansprüche bei Mängeln. 21.1. Mängelansprüche sind nachvollziehbar zu beschreiben und bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Mängel müssen reproduzierbar sein, um als berechtigte Mängelrügen zu gelten. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit, wie im § 924 ABGB beschrieben, wird ausgeschlossen
21.2. Die progressio OG hat bei berechtigten Mängeln das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen und kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese für die progressio OG unmöglich oder in mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Schadenersatzansprüche können, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Die progressio OG kann die Mängelbehebung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat. Ebenso bedingt die Behebung der Mängel keine Verlängerung der Gewährleistungspflicht.
21.3. Die progressio OG GAL Digital GmbH verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet- Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10 10% auf dem Markt vertreten sind. Ohne gesonderte Vereinbarung und Beauftragung führt die progressio OG explizit keine PageSpeed Optimierungen oder Maßnahmen zur Seitenladegeschwindigkeitsverbesserung durch.
21.4. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software, sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
21.5. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die GAL Digital GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde der GAL Digital GmbH nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die progressio OG übernimmt keine Verantwortung für Dritte (d.hNacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. deren Leistungen und Beeinträchtigt der Verfügbarkeit der LeistungenMangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, Plattformenso ist die GAL Digital GmbH unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, Software, Schnittstellen, etc., die Abrechnungen, Kosten und etwaige Kostensteigerungen), die vom Kunden wissentlich den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder unwissentlich bezogen werden, die mit Einverständnis der Kunden eingesetzt werden und die progressio OG für die Dritten nicht ausdrücklich die Verantwortung übernimmt. Hierzu gehören z.B. eingesetzte Social Media Plattformen, Onlinemarketing-Werkzeuge, Themes, CMS-Systeme, Open-Source- Software oder Stockbilder. Die progressio OG haftet auch dann nicht für Drittprogramme, wenn sie die Programme auf ihren Namen für den Kunden bestellt. Es obliegt dem Kunden andere Programme vorzuschlagen oder die Programme zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der verwendeten Tools und eingebauten Plattformen obliegt dem Kunden bzw. einem von ihm beauftragten Juristen und wird explizit nicht von der progressio OG durchgeführt. Es können keine Schadenersatzansprüche gegenüber der progressio OG geltend gemacht werden, die progressio OG verpflichtet sich jedoch dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Rechte durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen zu unterstützen, allfällige Kosten sind vom Kunden zu tragen.
21.6. Dies gilt insoweit nicht, als eine Mangelursache durch die progressio OG gesetzt wurde oder die progressio OG die Leistungen Dritter erkennbar als eigene Leistung anbietet (z.B. eines Updates im Fall von Freelancern als Subunternehmer).
21.7. Es gelten die gesetzlichen RügeobliegenheitenRahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt durch eine nachvollziehbare Schilderung der Leistung Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu melden rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und im FallRügepflichten des Kunden bleiben unberührt. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sie vom Kunden und seinen beauftragten rechtlichen Prüfern die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht hätten erkannt werden können, innerhalb von sieben Tagen ab ihrer Feststellung.
21.8ursächlich war. Für alle LeistungenDie GAL Digital GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die vom auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritten verändert wurdenzurückzuführen sind. Die GAL Digital GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber bis der progressio OG.
21.9Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an die GAL Digital GmbH bezahlt hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen. Im Fall von Dienstverträgen beträgt die Verjährungsfrist bei Nicht- oder Schlechtleistung 6 Monate. Das Recht auf Regress gemäß ABGB § 933b Absatz 1 kann gegen die progressio OG nur innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistung oder Lieferung der Leistung geltend gemacht werden und erlischt im Anschluss.
21.10. Monate Kunden müssen sich hinreichend im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vergewissern, dass die von ihnen bei der progressio OG GAL Digital GmbH geltend gemachten Mängel tatsächlich vorliegen und nicht z.B. auf Bedienungsfehlern beruhen oder nicht zur Sollbeschaffenheit einer Leistung gehören. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, ist er zum Ersatz der Aufwendungen der progressio OG GAL Digital GmbH verpflichtet, die aufgrund der unberechtigten Geltendmachung des Mangels entstanden sind.
21.11. Die progressio OG haftet ausdrücklich nicht für Probleme oder Schäden, die auf Bedienungsfehlern beruhen, auf geänderte Betriebsumgebungen zurückzuführen sind oder durch Änderungen von Dritten (wie bei Schnittstellen, PlugIns, und andere) bedingt wurden. Hierfür wird keine Gewähr durch die progressio OG übernommen.
21.12. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 22 29 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).
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Ansprüche bei Mängeln. 21.1. Mängelansprüche sind nachvollziehbar zu beschreiben und bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Mängel müssen reproduzierbar sein, um als berechtigte Mängelrügen zu gelten. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit, wie im § 924 ABGB beschrieben, wird ausgeschlossen
21.2. Die progressio OG hat bei berechtigten Mängeln das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen und kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese für die progressio OG unmöglich oder in mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Schadenersatzansprüche können, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Die progressio OG kann die Mängelbehebung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat. Ebenso bedingt die Behebung der Mängel keine Verlängerung der Gewährleistungspflicht.
21.3. Die progressio OG PoLi Marketing GmbH verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und ein Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet- Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren vergleichbarer Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10 10% auf dem Markt vertreten sind. Ohne gesonderte Vereinbarung und Beauftragung führt die progressio OG explizit keine PageSpeed Optimierungen oder Maßnahmen zur Seitenladegeschwindigkeitsverbesserung durch.
21.4. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software, Software sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
21.5. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die PoLi Marketing GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde der PoLi Marketing GmbH nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist, oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs- , Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die progressio OG übernimmt keine Verantwortung für Dritte (d.hNacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. deren Leistungen und Beeinträchtigt der Verfügbarkeit der LeistungenMangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, Plattformenso ist die PoLi Marketing GmbH unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, Software, Schnittstellen, etc., die Abrechnungen, Kosten und etwaige Kostensteigerungen), die vom Kunden wissentlich den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder unwissentlich bezogen werden, die mit Einverständnis der Kunden eingesetzt werden und die progressio OG für die Dritten nicht ausdrücklich die Verantwortung übernimmt. Hierzu gehören z.B. eingesetzte Social Media Plattformen, Onlinemarketing-Werkzeuge, Themes, CMS-Systeme, Open-Source- Software oder Stockbilder. Die progressio OG haftet auch dann nicht für Drittprogramme, wenn sie die Programme auf ihren Namen für den Kunden bestellt. Es obliegt dem Kunden andere Programme vorzuschlagen oder die Programme zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der verwendeten Tools und eingebauten Plattformen obliegt dem Kunden bzw. einem von ihm beauftragten Juristen und wird explizit nicht von der progressio OG durchgeführt. Es können keine Schadenersatzansprüche gegenüber der progressio OG geltend gemacht werden, die progressio OG verpflichtet sich jedoch dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Rechte durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen zu unterstützen, allfällige Kosten sind vom Kunden zu tragen.
21.6. Dies gilt insoweit nicht, als eine Mangelursache durch die progressio OG gesetzt wurde oder die progressio OG die Leistungen Dritter erkennbar als eigene Leistung anbietet (z.B. eines Updates im Fall von Freelancern als Subunternehmer).
21.7. Es gelten die gesetzlichen RügeobliegenheitenRahmen der Versions-, Update- und Upgrade- Planung zu beheben. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt durch eine nachvollziehbare Schilderung der Leistung Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu melden rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und im FallRügepflichten des Kunden bleiben unberührt. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sie vom Kunden und seinen beauftragten rechtlichen Prüfern die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht hätten erkannt werden können, innerhalb von sieben Tagen ab ihrer Feststellung.
21.8ursächlich war. Für alle LeistungenDie PoLi Marketing GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die vom auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritten verändert wurdenzurückzuführen sind. Die PoLi Marketing GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber bis der progressio OG.
21.9Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an die PoLi Marketing GmbH bezahlt hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen. Im Fall von Dienstverträgen beträgt die Verjährungsfrist bei Nicht- oder Schlechtleistung 6 Monate. Das Recht auf Regress gemäß ABGB § 933b Absatz 1 kann gegen die progressio OG nur innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistung oder Lieferung der Leistung geltend gemacht werden und erlischt im Anschluss.
21.10. Kunden müssen sich hinreichend im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vergewissern, dass die von ihnen bei der progressio OG PoLi Marketing GmbH geltend gemachten Mängel tatsächlich vorliegen und nicht z.B. auf Bedienungsfehlern beruhen oder nicht zur Sollbeschaffenheit einer Leistung gehören. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, ist er zum Ersatz der Aufwendungen der progressio OG PoLi Marketing GmbH verpflichtet, die aufgrund der unberechtigten Geltendmachung des Mangels entstanden sind.
21.11. Die progressio OG haftet ausdrücklich nicht für Probleme oder Schäden, die auf Bedienungsfehlern beruhen, auf geänderte Betriebsumgebungen zurückzuführen sind oder durch Änderungen von Dritten (wie bei Schnittstellen, PlugIns, und andere) bedingt wurden. Hierfür wird keine Gewähr durch die progressio OG übernommen.
21.12. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 22 29 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).
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