Ansprüche. 6.11.1 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), so- weit es sich handelt um die Beschädigung von Grund- stücken, deren Bestandteilen und Zubehör; 6.11.2 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung