Common use of Ansprüche Clause in Contracts

Ansprüche. 6.1 Alle Ansprüche der Käuferin gegen die Verkäuferin unterliegen den Bestimmungen von Anhang 4. Die in Anhang 4 vorgesehenen Rechtsbehelfe bei Falschdarstellung oder Verletzung der Gewährleistung treten an die Stelle der nach geltendem Recht vorge- sehenen Rechtsbehelfe (und nicht zusätzlich zu diesen). Alle anderen Rechtsmittel (einschliesslich des Rücktritts) sind ausgeschlossen. Insbesondere und ohne Einschränkung des Vorstehenden verzichten die Parteien aus- drücklich auf das Recht auf Rücktritt und Kaufpreisminderung nach Art. 205 des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220; OR) und auf Rücktritt oder Teilrücktritt nach Art. 24 OR sowie auf das Recht, Schadenersatz nach Art. 97 ff. OR zu verlangen (ausgenommen in Bezug auf die Verletzung anderer Bestimmungen dieses Vertrages) oder nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6.2 Jeder Betrag, den die Verkäuferin der Käuferin als Schadensersatz für die Verletzung der Gewährleistungspflicht zahlt, wird als Minderung des Kaufpreises behandelt.

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