Common use of Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung Clause in Contracts

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbe- treiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforde- rung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu über- mitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber auf- gelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärun- gen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurtei- lung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netz- kunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.ikb.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbe- treiber Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließenbei- zuschließen. Als Mindestanforde- rung Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben An- gaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten ge- wünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu über- mitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber auf- gelegten aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärun- gen Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche schrihliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurtei- lung Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netz- betreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netz- kunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von zwei Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: www.stww.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Pkt. III.) – die Netznutzung Netznut- zung beim Netzbe- treiber Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag An- trag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung Netznutzungs- berechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforde- rung Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber zu über- mittelnübermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber auf- gelegten aufgelegten Formulare verwendet ver- wendet werden. Hinsichtlich Erklärun- gen Erklärungen des NetzkundenNetz- kunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch tech- nisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber Netzbe- treiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangenver- langen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen eine Beurtei- lung Beurteilung der örtlichen Situation Situ- ation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber Netzbe- treiber bemühen, auf Terminwünsche des Netz- kunden Netzkun- den einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von zwei Stunden vereinbart werden könnenwer- den. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Antrag auf Netznutzung/Bedingung für die Netznutzung. 1. Der Netzkunde hat – allenfalls gemeinsam mit dem Antrag auf Netzanschluss (Pkt. III.) – die Netznutzung beim Netzbe- treiber Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung der Netznutzungsberechtigung erforderlichen Unterlagen, Daten Unterlagen und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforde- rung Mindestanforderung ist ein Antrag auf Netznutzung Netzzugangsvertragsformular mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung an den Netzbetreiber etc. zu über- mittelnübermitteln. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber auf- gelegten aufgelegten Formulare verwendet werden. Die Formulare werden vom Netzbetreiber dem Netzkunden auf Wunsch zugesendet. Hinsichtlich Erklärun- gen Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurtei- lung Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netz- kunden Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine Termine oder Zeitfenster von zwei 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster von 2 Stunden nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ehestmöglich ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen.

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Samples: www.wuesterstrom.at