Anwendbare Bedingungen. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Anwendbare Bedingungen. 1.1 Für Bestellungen von Service-Leistungen von Kunden bei WEISS gelten diese Ergänzenden Bedingungen für Ser- vice-Leistungen („Blaue Lieferbedingungen“ – BL). Zu- sätzlich zu diesen BL werden für Service-Leistungen die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingun- gen“ – GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegen- über Unternehmen in ihrer jeweils aktuellen Fassung her- angezogen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kun- den gelten nur insoweit als WEISS ihnen ausdrücklich zu- gestimmt hat.
1.2 Für die in den Service-Leistungen enthaltenen Produktlie- ferungen gelten ausschließlich die GL.
1.3 Soweit nicht eine anderweitige ausdrückliche Vereinba- rung vorliegt, bestimmt sich der Inhalt der Service-Leis- tungen ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbe- schreibung für die vom Kunden ausgewählten Service- Elemente, diesen BL und den GL.
1.4 Bei einer widersprüchlichen Regelung zwischen diesen BL, den GL und der jeweiligen Leistungsbeschreibung gilt folgende Rang- und Reihenfolge:
(i) Leistungsbeschreibung einschließlich darin enthalte- ner Definitionen, Bedingungen, Mitwirkungspflichten, Leistungsausschlüsse und Vergütungsregelungen
(ii) Blaue Lieferbedingungen (BL)
(iii) Grüne Lieferbedingungen (GL)
Anwendbare Bedingungen. Niederlande
1.1 Auf alle unsere Verträge über den Einkauf von Speisekartoffeln finden die Nedato-Kartoffel-Ordnung AVI (Aardappelreglement AVI, Industriekartoffeln)) oder die Nedato-Kartoffel-Ordnung „Tisch“ (Aardappelreglement Tafel, Tischkartoffeln) für das jeweilige Erntejahr Anwendung, wenn der fragliche Vertrag mit einem Mitglied oder Gastmitglied der Coöperatie Nedato U.A. abgeschlossen wurde.
1.2 Auf alle unsere mit anderen als den oben in Artikel 1.1. genannten Parteien geschlossenen Verträge über den Ein- und Verkauf von Speisekartoffeln finden die AHV-Bedingungen 1986 (Allgemeine Handelsbedingungen für den Großhandel mit Kartoffeln (Algemene Handelsvoorwaarden Groothandel in aardappelen), festgestellt vom VBNA und dem VENEXA) Anwendung, wenn der jeweilige Vertrag mit einem in den Niederlanden ansässigen Handelspartner abgeschlossen wurde.
1.3 Auf alle unsere Verträge über den Ein- und Verkauf von Saatkartoffeln finden die Allgemeinen Handelsbedingungen für Saatkartoffeln 2018 der NAO (NAO Algemene Handelsvoorwaarden Pootaardappelen 2018) Anwendung, wenn der jeweilige Vertrag mit einem in den Niederlanden ansässigen Handelspartner abgeschlossen wurde.
1.4 Auf alle unsere Verträge über den Ein- und Verkauf von Speise- und/oder Saatkartoffeln finden die RUCIP-Bedingungen 2017 Anwendung, wenn der jeweilige Vertrag mit einem außerhalb der Niederlande ansässigen Handelspartner abgeschlossen wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vertrag sich auf den Einkauf von Speisekartoffeln bezieht und mit einem Mitglied oder Gastmitglied der Coöperatie Nedato U.A. abgeschlossen wurde. In diesem Fall findet die in Artikel 1.1 erwähnte Kartoffel-Ordnung AVI oder die Kartoffel-Ordnung „Tisch“ für das jeweilige Erntejahr Anwendung.
Anwendbare Bedingungen. Hosted Private Cloud Premier Dienste unterliegen den geltenden Servicebedingungen, darunter die vorliegenden besonderen Vertragsbedingungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von OVHcloud sowie jegliche aktuell geltenden Produktbedingungen von Drittparteien. Hosted Private Cloud Premier Dienste müssen gemäß der aktuellsten Version der zuvor genannten Servicebedingungen verwendet werden.
Anwendbare Bedingungen. KAPITEL1 – ALLGEMEIN
Anwendbare Bedingungen. 39.1 Auf jeden Auftrag an K-tainer zur Beförderung von Waren wird die zuletzt hinterlegte Fassung der “Nederlandse Expeditievoorwaarden” (niederländischen Speditionsbedingungen), der FENEX, (niederländische Organisation für Spedition und Logistik) Anwendung, einschließlich – und in Abweichung von Artikel 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - der darin enthaltenen Schiedsklausel, für zutreffend erklärt.
39.2 Falls K-tainer selbst den Transport der Waren übernimmt, dann gilt in Bezug auf ihre Haftung für den Transport innerhalb der Niederlande, die zuletzt hinterlegte Fassung der “Algemene Vervoerscondities” (allgemeinen Transportbedingungen (AVC)) der Stiftung Transportadresse (Stichting Vervoeradres). Ihre Haftung für den internationalen Transport wird konform der Bestimmungen der “Convention relative au contrat de transport international de Merchandises par Route” (CMR-Vertrag) ausgelegt. Für solche Angelegenheiten, die nicht die Haftung von K-tainer betreffen, werden die Bedingungen gemäß Kapitel 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme von Artikel 10 für zutreffend erklärt.
Anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für zwischen der Flender GmbH (”Flender”) und ihren Kunden abgeschlossene Verträge über die Erbringung von Leistungen aus dem Servicebereich (Montage- und Reparaturservice, Ersatzteilverkauf, technische Beratung und Unterstützung) durch Flender. Soweit in diesen AGB nicht abweichend festgelegt, gelten für die im Rahmen der Leistungserbringung erfolgte Lieferungen von Erzeugnissen durch Flender die Bestimmungen der Anlage 1 „Bedingungen für das Produktgeschäft“ und für die im Rahmen der Leistungs- erbringung allenfalls erfolgte Lieferung (Lizenzierung) von Software insbesondere die Bestimmungen von Punkt 2 („Nutzungsrechte“) der Anlage 1“. Die Anlage 1 kann über xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxx-xx bezogen werden. Auf Wunsch wird diese auch gerne in schriftlicher oder elektronischer Form übersandt.
1.2 Abgesehen von den in Ziffer 1.1 als Anlage aufgeführten sowie von den in diesen Anlagen referenzierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden andere Allgemeine Geschäftsbedingungen auf die zwischen Flender und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge keine Anwendung. Die Vertragspartner können aber aus Vereinfachungsgründen weiterhin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen (z.B. auf Grund von IT- Erfordernissen) oder Formulare mit aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, ohne dass diese Geltung erlangen; und zwar auch dann nicht, wenn ihnen (z.B. in Bestellungen referenzierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden) bei Abschluss eines Vertrages nicht ausdrücklich wider- sprochen wird.
Anwendbare Bedingungen. Für die Nutzung der Dienstleistung sind für die Organisationen/Kunden und die Benutzer folgende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung anwendbar: • Für Organisationen der SWITCH Community sowie für Benutzer, welche einer Organisation der SWITCH Community angehören: Dienstleistungsreglement für Dienste von SWITCH; • Für Organisationen der Extended SWITCH Community sowie für Benutzer, welche einer Organisation der Extended SWITCH Community angehören sowie für die Kunden und deren Benutzer: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienste von SWITCH. Für Organisationen der SWITCH Community gilt zudem der jeweils gültige Tarif (mit den Leistungsmerkmalen der einzelnen Dienstleistungen). Für Benutzer, welche Microsoft-Produkte benutzen, gelten zudem die Bestimmungen der End User License Terms von Microsoft, abrufbar unter xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/. Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge:
1. Vorliegender Dienstleistungsbeschrieb
2. Tarif resp. Dienstleistungsvertrag mit Drittem
3. Dienstleistungsreglement für die Dienste von SWITCH resp. Allgemeine Geschäftsbedingungen von SWITCH
Anwendbare Bedingungen. 1.1 Alle Verkäufe vom Verkäufer an den Käufer unterliegen unabhängig davon, ob sie durch eine schriftliche Bestellung, auf elektronischem Weg, per Telefon oder unter Nutzung einer anderen Methode ausgelöst wurden, den folgenden Bedingungen: (i) Wenn zu dem betreffenden Zeitpunkt ein formeller Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer existiert, der auf diesen Verkauf anzuwenden ist („Kaufvertrag“), so hat jede darin enthaltene Bestimmung, die im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen steht („Bedingungen“), Vorrang vor den vorliegenden Bedingungen, während diese in allen sonstigen Fällen anzuwenden sind. (ii) Wenn hingegen kein Kaufvertrag existiert, stellen diese Bedingungen, die Produktbeschreibung und die Menge, die in der Bestellung des Käufers angegeben ist und vom Verkäufer akzeptiert wurde, den gesamten Vertrag des Käufers mit dem Verkäufer dar.
1.2 Um die sichere und effiziente Nutzung der Produkte zu fördern, werden alle Produkte ausschließlich für den Zweck der Anwendung oder des Verbrauchs durch den Käufer zur Verfügung gestellt, und jeglicher Weiterverkauf und jegliche sonstige Übertragung dieser Produkte durch den Käufer ist verboten und stellt eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen dar. Diese Bedingungen dürfen nur bei Vorliegen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geändert werden. Durch seinen Kauf der Produkte des Verkäufers erteilt der Käufer seine Zustimmung zu diesen Bedingungen und erklärt sich damit einverstanden, dass auch in einem Fall, in dem der Käufer dem Verkäufer eine andere Form eines Vertrags oder einer Vereinbarung oder eine geänderte Version dieser Bedingungen zusendet und der Verkäufer diesem bzw. dieser nicht zustimmen sollte, die vorliegenden Bedingungen Vorrang behalten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist auf keinerlei Verkauf der Produkte anzuwenden.
Anwendbare Bedingungen. 2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen; dies gilt auch für Bedingungen, die laut dem Käufer im Rahmen einer Bestellung, Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments Anwendung finden sollen.
2.2. Alle Bestellungen von Waren gelten als ein Angebot des Käufers, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.
2.3. Die Abnahme der Lieferung der Waren gilt als schlüssiger Nachweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer.
2.4. Änderungen an diesen Bedingungen (einschließlich der zwischen den Parteien vereinbarten Sonderbedingungen) sind nicht anwendbar, sofern der Verkäufer nicht schriftlich zugestimmt hat.