Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Auf diese Lizenzbestimmungen findet deutsches Recht Anwendung. (2) Stellt sich eine der vorstehenden Klauseln als unwirksam heraus, berührt dies die Wirksamkeit dieser Lizenzbestimmungen im Übrigen nicht. (3) Soweit die Lizenznehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Berlin. (4) Der Begünstigte ist berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit an Dritte schriftlich abzutreten. (5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übri- gen Lizenzbestimmungen. Die betreffende Bestimmung wird vielmehr durch eine solche gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien, insbesondere den in der Präambel festgelegten Zielen der Lizenzvereinbarung am Nächsten kommt.

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Samples: Zuchtmaterial Lizenzvertrag

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Auf diese Lizenzbestimmungen findet deutsches Recht Anwendung. (2) Stellt sich eine der vorstehenden Klauseln als unwirksam heraus, berührt dies die Wirksamkeit Wirk- samkeit dieser Lizenzbestimmungen im Übrigen nicht. (3) Soweit die Lizenznehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Berlin. (4) Der Begünstigte ist berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit an Dritte schriftlich abzutreten. (5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, unwirksam oder nicht un- durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übri- gen Lizenzbestimmungenübrigen Li- zenzbestimmungen. Die betreffende Bestimmung wird vielmehr durch eine solche gültige gülti- ge und wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der VertragsparteienVertragspar- teien, insbesondere den in der Präambel festgelegten Zielen der Lizenzvereinbarung am Nächsten kommt.

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Samples: Open Source License Agreement

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Auf diese Lizenzbestimmungen findet deutsches Recht Anwendung. (2) Stellt sich eine der vorstehenden Klauseln als unwirksam heraus, berührt dies die Wirksamkeit dieser Lizenzbestimmungen im Übrigen nicht. (3) Soweit die Lizenznehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Berlin. (43) Der Begünstigte ist berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit an Dritte schriftlich abzutreten. (54) Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übri- gen übrigen Lizenzbestimmungen. Die betreffende Bestimmung wird vielmehr durch eine solche gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien, insbesondere den in der Präambel festgelegten Zielen der Lizenzvereinbarung am Nächsten kommt.

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Samples: Breeding License

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Auf diese Lizenzbestimmungen findet deutsches Recht Anwendung. (2) Stellt sich eine der vorstehenden Klauseln als unwirksam heraus, berührt dies die Wirksamkeit dieser Lizenzbestimmungen im Übrigen nicht. (3) Soweit die Lizenznehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Berlin. (4) Der Begünstigte ist berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit an Dritte schriftlich abzutreten. (5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übri- gen Lizenzbestimmungen. Die betreffende Bestimmung wird vielmehr durch eine solche gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien, insbesondere den in der Präambel festgelegten Zielen der Lizenzvereinbarung am Nächsten kommt.

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Samples: Zuchtmaterial Lizenzvertrag