Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Luxembourg und wird in Übereinstimmung mit ihnen ausgelegt, ohne Rücksicht auf seine kollisionsnormativen Grundsätze oder die Grundsätze des Kollisionsrechts einer anderen Gerichtsbarkeit. Für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden Ansprüche oder Streitigkeiten soll der Gerichtsstand Luxembourg sein.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit ihnen ausgelegt, ohne Rücksicht auf seine kollisionsnormativen Grundsätze oder die Grundsätze des Kollisionsrechts einer anderen Gerichtsbarkeit. Für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden Ansprüche oder Streitigkeiten soll der Gerichtsstand XXXXX sein.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Austria und wird in Übereinstimmung mit ihnen ausgelegt, ohne Rücksicht auf seine kollisionsnormativen Grundsätze oder die Grundsätze des Kollisionsrechts einer anderen Gerichtsbarkeit. Für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden Ansprüche oder Streitigkeiten soll der Gerichtsstand Vienna sein.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Switzerland und wird in Übereinstimmung mit ihnen ausgelegt, ohne Rücksicht auf seine kollisionsnormativen Grundsätze oder die Grundsätze des Kollisionsrechts einer anderen Gerichtsbarkeit. Für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden Ansprüche oder Streitigkeiten soll der Gerichtsstand Bern sein.

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  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

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  • Gerichtsstand, anwendbares Recht 21.1 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts vom 11. April 1980. 21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

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  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

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