VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 3.1 Der Lieferant liefert die Produkte und erbringt die Leistungen wie nachstehend vorgesehen:
3.1.1 in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschrif- ten;
3.1.2 in Übereinstimmung mit dem Vertrag (einschließlich Bereitstel- lung notwendiger Dokumentation) und allen Anweisungen des Kun- den;
3.1.3 frei von Mängeln und von Rechten Dritter und
3.1.4 geeignet für den im Vertrag bestimmten Zweck oder, in Erman- gelung dessen, für die Zwecke geeignet, für die derartige Produkte und/oder Leistungen üblicherweise verwendet werden.
3.2 Der Lieferant stellt sicher, dass die Produkte gemäß Branchenstan- dards, den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und auf eine Weise verpackt werden, die zur Bewahrung und zum Schutz der Produkte an- gemessen und ausreichend ist, um ein sicheres Entladen und eine Über- prüfung am jeweiligen Lieferort zu ermöglichen.
3.3 Falls der Kunde (oder eine Konzerngesellschaft des Kunden am Lieferort) qualitätsbezogene Probleme auf Seiten des Lieferanten fest- stellt, wird der Kunde (oder eine Konzerngesellschaft des Kunden) den Lieferanten hierüber informieren. Unbeschadet anderer Rechte oder Ansprüche unter dem Vertrag ist der Kunde befugt, den Lieferanten anzuweisen, auf Risiko und Kosten des Lieferanten Ursachenanalysen der qualitätsbezogenen Probleme vorzunehmen oder vornehmen zu lassen; über solche Analysen hat der Lieferant dem Kunden innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet von dem Zeitpunkt der Infor- mation des Lieferanten über qualitätsbezogene Probleme, zu berichten. Der Kunde behält sich vor, beim Lieferanten ein Audit (durchgeführt von Personal des Kunden, von Sachverständigen von Drittfirmen oder von Mitarbeitern einer Konzerngesellschaft des Kunden) auf Grund- lage der Ergebnisse der Ursachenanalyse oder im Falle einer Nichter- füllung dieser Ziffer durch den Lieferanten durchzuführen. Der Liefe- rant wird den Kunden unaufgefordert darauf hinweisen, wenn er Kenntnis darüber hat oder bekommt, dass qualitätsbezogene Probleme Auswirkungen auf die Produkte und/oder Leistungen haben können. Die Bestimmungen dieser Ziffer 3.3 gelten im Übrigen in jedem Fall so, als ob der Kunde den Lieferanten hierüber informiert hätte.
3.4 Der Kunde kann Änderungsaufträge an den Lieferanten erteilen und der Lieferant wird derartige Änderungsaufträge ausführen. Wenn ein Änderungsauftrag eine Erhöhung oder Verminderung der Kosten von Leistungen oder Produkten oder der für die Durchführung erfor- derlichen Zeit verursacht, wird sch...
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 1. Der Lieferant hat auf erstes Ersuchen von Fruitmasters Holland Fruitmasters Holland Folgendes zu übergeben:
a) eine Liste, auf der die Namen und Adressen aller Personen stehen, die vom Lieferanten bei der Durchführung der Tätigkeiten mittelbar oder unmittelbar eingesetzt werden
b) die Gehaltslisten der unter Punkt a) genannten Personen
c) die Namen und Adressen der Partei, bei der die unter Punkt a) genannten Personen angestellt sind
d) falls und soweit Selbständige ohne Personal [Zelfstandige zonder personeel] mittelbar oder unmittelbar eingesetzt werden, die niederländische Bescheinigung über die Art der Erwerbstätigkeit [VAR- verklaring] dieser Personen
e) falls und soweit die unter Punkt a) genannten Personen mittelbar oder unmittelbar von einem Personalvermittlungsbüro entliehen werden, eine Kopie der Bescheinigung im Sinne von Artikel 7:692 Absatz 2 BW
f) falls und soweit die unter Punkt a) genannten Personen außerhalb der Niederlande stammen, Informationen über die Sozialversicherungsstellung der betreffenden Personen und – falls eine Person weiterhin in deren Wohnsitzland sozialversichert ist – eine Kopie einer gültigen E101-Bescheinigung
g) falls und soweit es sich um einen Einsatz von Personen von außerhalb der EU oder Personen aus Ländern handelt, die der EU nach dem 1. Mai 2004 beigetreten sind, eine Kopie einer gültigen Arbeitsgenehmigung sowie auch eine Kopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung.
2. Der Lieferant stellt sicher, dass sich alle Personen, die von ihm bei der Durchführung der Tätigkeiten mittelbar oder unmittelbar eingesetzt werden, jederzeit ausweisen können.
3. Es ist dem Lieferanten nicht gestattet, Personen bei einem Personalvermittlungsbüro zu entleihen, dass nicht im Sinne von Artikel 7:692 Absatz 2 BW zertifiziert ist. Falls und soweit der Lieferant mit Genehmigung von Fruitmasters Holland bei der Erfüllung des Vertrags mittelbar oder unmittelbar Drittpersonen einsetzt, garantiert der Lieferant, dass jede Drittperson das im ersten Satz genannte Verbot befolgt.
4. Der Lieferant hat auf erstes Ersuchen von Fruitmasters Hollandan Fruitmasters Holland eine aktuelle, vom niederländischen Steueramt [Belastingdienst] ausgestellte Bescheinigung zum Zahlungsverhalten des Lieferanten zu übergeben.
5. Der Lieferant hat über ein Sperrkonto [sog. G-rekening] zu verfügen.
6. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Buchführungsvorschriften zu befolgen, die aufgrund des niederländischen Gesetzes zur Kettenhaftung, des niederländisch...
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 3.1 Der Lieferant liefert die Produkte und erbringt die Leistungen wie nachstehend vorgesehen:
3.1.1 in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
3.1.2 in Übereinstimmung mit dem Vertrag und allen Anweisungen des Kunden;
3.1.3 frei von Mängeln und von Rechten Dritter und
3.1.4 geeignet für den im Vertrag bestimmten Zweck oder, in Ermangelung dessen, für die Zwecke geeignet, für die derartige Produkte und/oder Leistungen üblicherweise verwendet werden.
3.2 Der Lieferant stellt sicher, dass die Produkte gemäß Branchenstandards und auf eine Weise verpackt werden, die zur Bewahrung und zum Schutz der Produkte angemessen ist.
3.3 Falls der Kunde qualitätsbezogene Probleme auf Seiten des Lieferanten feststellt, wird der Kunde den Lieferanten hierüber informieren. Ungeachtet anderer Rechte oder Ansprüche unter dem Vertrag ist der Kunde befugt, den Lieferanten anzuweisen, auf Risiko und Kosten des Lieferanten Ursachenanalysen der qualitätsbezogenen Probleme vorzunehmen oder vornehmen zu lassen; über solche Analysen hat der Lieferant dem Kunden innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet von dem Zeitpunkt der Information des Lieferanten über qualitätsbezogene Probleme, zu berichten. Der Kunde behält sich vor, auf Grundlage der Ergebnisse der Ursachenanalyse oder im Falle einer Nichterfüllung dieser Ziffer durch den Lieferanten beim Lieferanten ein Audit durchzuführen.
3.4 Der Kunde kann Änderungsaufträge an den Lieferanten erteilen und der Lieferant wird derartige Änderungsaufträge ausführen. Wenn ein Änderungsauftrag eine Erhöhung oder Verminderung der Kosten von Leistungen oder Produkten oder der für die Durchführung erforderlichen Zeit verursacht, wird schriftlich eine angemessene Anpassung des Kaufpreises und/oder der Liefertermine vorgenommen. Sofern der Lieferant nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt des Änderungsauftrages des Kunden eine Anpassung gemäß dieser Ziffer fordert, stellt dies einen Verzicht des Lieferanten auf Anpassung des Kaufpreises und/oder der Liefertermine dar. Vom Lieferanten beantragte Änderungsaufträge werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Kunden wirksam.
3.5 Der Lieferant darf die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Leistungen nicht aussetzen.
3.6 Der Lieferant übernimmt die volle und ausschließliche Verantwortung für alle Unfälle oder Berufskrankheiten, die seinen Beschäftigten oder seinen Subunternehmern in Bezug auf die Lieferung der Produkte und/od...
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 9.1 Der Lieferant garantiert, dass das Produkt sich für den Zweck eignet, wozu es gemäß der Produktbeschreibung und der Statik geeignet ist und den einschlägigen technischen Normen entspricht, die in der Produktbeschreibung erwähnt sind.
9.2 Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die das Vorhaben des Abnehmers oder seines Auftraggebers betreffen, oder entsprechender behördlicher Auflagen wird nicht vom Lieferanten geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
9.3 Wird die Durchführung des Vertrages infolge von Umständen unzumutbar, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, etwa infolge höherer Gewalt, ist er berechtigt, vom Vertrag binnen einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) ab Kenntnis der Umstände zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesem Falle ausgeschlossen.
9.4 Unter Umständen bzw. höherer Gewalt im Sinne von Artikel 9.3 werden unter anderem, doch nicht ausschließlich Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Frost und erhöhter Wasserstand und andere nicht vom Lieferanten bei Vertragsschluss nicht kalkulierbaren Umstände angesehen.
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 8.1 Der Lieferant garantiert, dass sich das Produkt oder die Dienstleistung in gutem Zustand befindet, für den Zweck, für den es oder sie laut Vertrag bestimmt ist, geeignet ist und die geltenden Normen sowie die vertraglich an das Produkt gestellten Anforderungen erfüllt.
8.2 Der Lieferant erteilt Informationen über die von ihm gelieferten Produkte und deren zulässigen Gebrauch.
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. JEDES WALLBOX-PRODUKT DES LIEFERANTEN, DAS UNTER DIESEM VERTRAG GELIEFERT UND ANSCHLIEßEND NACH ÖFFNUNG DURCH DEN ENDABNEHMER AN DEN KUNDEN ZURÜCKGEGEBEN WURDE (EGAL OB DAS PRODUKT MANGELHAFT IST ODER NICHT), DARF VOM KUNDEN AN DEN LIEFERANTEN BINNEN EINES JAHRES NACH DEM VERTRAGSSCHLUSS ZWISCHEN KUNDE UND ENDABNEHMER ZURÜCKGEGEBEN WERDEN. NACH DER RÜCKGABE DES VOM ENDABNEHMER GEÖFFNETEN LIEFERANTENPRODUKTS DURCH DEN KUNDEN DARF DER LIEFERANT NACH FREIEM ERMESSEN WÄHLEN, OB ER DEM KUNDEN DESSEN GEZAHLTE GELDLEISTUNG BZGL. DES ZURÜCKGEGEBENEN PRODUKTS ZURÜCK GEWÄHRT ODER STATTDESSEN EIN UNGEÖFFNETES ERSATZPRODUKT AN DEN KUNDEN ZU LIEFERN.
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. Der Lieferant stellt sicher, dass es sich bei der im Rahmen des EU-Schulprogramms gelieferten Milch um Trinkmilch mit 1,5% Fettgehalt handelt (Ausnahme selbst er- zeugte Milch) und die Produkte die einschlägigen lebensmittel(hygiene)rechtlichen Anforderungen erfüllen und keine Zusätze von Zucker, Fett, Salz, Süßungsmittel oder künstlichen Geschmacksverstärker enthalten.
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 4.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle technischen und organisatorischen Angelegenheiten
4.2. Die IT-Infrastruktur des Lieferanten muss in der Lage sein, Ausfallsicherheit, Traffic Handling und Datensicherheit zu gewährleisten, sowie alle über die Zaikio-Plattform eingehenden Befehle in einer für den Nutzer akzeptablen Zeitspanne (Response Time) zu verarbeiten.
4.3. Die Verfügbarkeit für den Zugriff auf das System des Lieferanten, das mit Zaikio ver- bunden ist, muss mindestens 99,0% betragen, berechnet auf der Basis von 12 Monaten.
4.4. Der Lieferant benachrichtigt Zaikio unverzüglich über jeden Ausfall seiner IT-Infrastruk- tur oder im Falle von Sicherheitsvorfällen.
4.5. Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Nutzung der Zaikio-Plattform alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -bestimmungen.
4.6. Der Lieferant verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte anderer Personen verletzen oder die Verfügbarkeit oder das Erscheinungsbild der Zaikio-Platt- form beeinträchtigen.
4.7. Der Lieferant verpflichtet sich, alle an Zaikio übermittelten Produkt-, Lieferbarkeits- und Verfügbarkeitsinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. 8.1 Der Lieferant hat sich fortlaufend zu vergewissern, welchem Zweck die Liefersache dient und unter welchen Umständen die Lieferung zu erfolgen hat.
8.2 Der Lieferant garantiert: , Modell- oder Urheberrechte) und Know-how;
VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN. Der Lieferant verpflichtet sich zu einer 100%igen Liefererfüllung bezüglich Qualität, Menge und Termin. RIBE fordert von seinen Lieferanten mindestens ein zertifiziertes QM-System nach DIN EN ISO 9001 im jeweils gültigen Ausgabestand. Soweit noch keine Systemzertifizierung erfolgt ist, legt der Lieferant einen Plan vor, wann dies erfolgen wird. RIBE bevorzugt in Zukunft Lieferanten, die ein QM-System nach ISO TS 16949 einführen und aufrechterhalten. Der Lieferant muss einen angemessenen Nachweis über Qualitätsmanagementsysteme seiner Zulieferanten führen und diese zur Einhaltung der von ihm übernommenen Pflichten verpflichten. Audits von Zulieferanten des Lieferanten und/oder vorliegende Zertifizierungen können nach Prüfung von uns anerkannt werden. Der Lieferant muss zur Bewältigung seiner mit Umweltschutzthemen verbundenen Aufgaben ein Umweltmanagementsystem einführen und aufrechterhalten, das auf der DIN EN ISO 14001 basiert oder einem vergleichbaren Standard entspricht. Eine Zertifizierung des Umweltmanagementsystems wird empfohlen. Weiter verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften. Der Lieferant muss zur Bewältigung seiner mit Arbeitsschutzthemen verbundenen Aufgaben ein Managementsystem einführen und aufrechterhalten, das auf OHSAS 18001 oder OHRIS basiert oder einem vergleichbaren Standard entspricht. Eine Zertifizierung des Arbeitsschutzmanagementsystems wird empfohlen. Weiter verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der geltenden Arbeitssicherheitsgesetze und -vorschriften. Zielvereinbarung: Lieferantenbewertung Status A