Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
Streitfälle. Im Streitfall streben die Vertragsparteien eine gütliche Lösung an; dazu können sie ein Schlichtungs-, Mediations- oder Schiedsverfahren, insbesondere dasjenige, das unter Titel V des COTIF vorgesehen ist, vereinbaren.
Streitfälle. 1. Das niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, in dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden.
Streitfälle. Artikel 12
Streitfälle. Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften zu bemühen, alle Streitigkeiten informell beizulegen. Alle ungelösten Streitigkeiten, Ansprüche oder Gerichtsverfahren, die sich in irgendeiner Weise auf diese Bedingungen oder den zugehörigen Auftrag oder deren Ausführung, Aufbau, Interpretation oder Verletzung beziehen (mit Ausnahme von Unterlassungsklagen oder Klagen zur Durchsetzung von Pfandrechten), sind ausschließlich vor den Gerichten der in Abschnitt 19 oben (Rechtswahl) genannten Gerichtsbarkeit und vor keinem anderen Gericht oder Tribunal zu führen.
Streitfälle. Streitfälle über die Leistung des AG berechtigen den AN nicht, die ihm obliegenden Leistungen einzustellen oder zu unterbrechen.
Streitfälle. Die Zuständigkeit zur Schlichtung von Streitfragen, die sich in Verbindung mit den vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen ergeben, obliegt ausschließlich den Gerichten von Großbritannien. Für Bewohner Schottlands und Nordirlands können Verfahren gegebenenfalls auch vor den Gerichten von Schottland und Nordirland ausgetragen werden.
Streitfälle. Artikel 26
Streitfälle a) Betreffend die Gesamtheit der deutschschweizerischen Uh- renindustrie
Streitfälle. Meinungsverschiedenheiten zwischen Auszubildendem und Betrieb sind möglichst auf dem Wege der Verhandlung unter Mitwirkung der Tariforganisationen zu lösen. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten. Es gilt das Urlaubsgesetz. Lehrlinge haben nach 6 Monaten Beschäftigung im selben Betrieb (einschließlich etwaiger Schulaufenthalte) das Recht, Unterstützung vom IKUF zu beantragen. Die Unterstützung wird für die Teilnahme an Freizeitschulung im selben Umfang und zu denselben Bedingun- gen wie für die anderen Mitarbeiter unter dem Tarifvertrag für die Lebensmittelindustrie gewährt.