Anwendungssoftware Musterklauseln

Anwendungssoftware. Unter „Anwendungssoftware“ verstehen diese Standardlizenzbedingungen eine Software, die der Anwender selbst auf Grund der ihm von Frequentis Orthogon durch Gewährung einer Entwicklungslizenz eingeräumten Berechtigung entwickelt und mit deren Hilfe der Anwender durch die Eingabe von Daten und Befehlen Daten verarbeitet.
Anwendungssoftware. Die im Rahmen von SWITCHcast von SWITCH bereitgestellte und betriebene Anwendungssoftware richtet sich nach der Bestellung der Organisation/Vertragsparteien. Folgende Anwendungssoftware kann durch die Organisationen/Vertragspartei bestellt werden: • Kaltura Media Space (KMS) ist das Web-Frontend zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung von Videoinhalten (Campus Portal). • Interactive, die Lösung für die Erstellung interaktiver Videos. (Quizze und Hotspots sind im Standardpaket enthalten) • LMS Integration, z.B. Moodle, Blackboard, Canvas, Sakai, sowie LTI Schnittstelle • Webcasting (6 Webcasts sind in der Webcasts-Lizenz enthalten, zusätzliche Webcasts können zusätzlich bestellt werden) • Lecture Capture (LC), die Klassenzimmer-Aufzeichnungslösung inklusive Live- Streaming, unabhängig von der Anzahl der erforderlichen Installationen ist es eine App • MS Teams Integration, für die Nutzung von Video-Inhalten in Teams. Die technischen Spezifikationen und Benutzerdokumentationen zu den einzelnen Anwendungssoftwares sind auf der Webseite oder im Portal von SWITCH abrufbar. Unwesentliche Änderungen an den technischen Spezifikationen, Nutzungsbedingungen und Benutzerdokumentationen können von SWITCH jederzeit vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen werden innert angemessener Frist vorangekündigt.
Anwendungssoftware. 4.08 Prüfungen/Klausuren (z. B. Honorare, Reisekosten, etc.)
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen