Lizenzeinschränkungen Musterklauseln

Lizenzeinschränkungen. In Zusammenhang mit der Nutzung der On-demand Services durch den Kunden ist dem Kunden Folgendes untersagt:
Lizenzeinschränkungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, folgende Handlungen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Samara durchzuführen oder zu versuchen, diese durchzuführen: (i) die Produkte oder ein individuelles Element innerhalb des Produkts, den Namen von Samsara, ein Handelszeichen, Logos oder sonstige urheberrechtlich geschützte Informationen von Samsara oder das Layout und Design eines beliebigen Teils des Produkts wiederzuverkaufen, mit einem White-Label zu versehen oder zu reproduzieren; (ii) auf nicht öffentliche Bereiche der Samsara-Softwaresysteme zuzugreifen, sie zu manipulieren oder zu verwenden; (iii) sich unbefugten Zugang zu den Samsara-Softwaresystemen zu verschaffen, deren Integrität oder Sicherheit zu manipulieren, zu deaktivieren oder zu stören; (iv) umgesetzte technische Maßnahmen zum Schutz der Samsara-Softwaresysteme oder zur Durchsetzung vertraglicher Grenzen zu meiden, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu umgehen; (v) die Samsara-Software zu übertragen, zu kopieren, zu ändern, zu unterlizenzieren, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig an einen Dritten zu verteilen; (vi) die Produkte vollständig oder teilweise zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; (vii) sich als eine Person oder ein Unternehmen auszugeben oder eine Zugehörigkeit zu einer Person oder einem Unternehmen falsch darzustellen; (viii) die Produkte für wettbewerbliche Zwecke zu verwenden oder aufzurufen; (ix) Benchmarktests an den Produkten durchzuführen; (x) die Produkte zum Speichern oder Übertragen von bösartigem Code zu verwenden; (xi) die Produkte zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches, diffamierendes, belästigendes, bedrohendes oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen; oder um Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (xii) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen oder (xiii) eine andere (physische oder juristische) Person zu autorisieren, zu befugen, aufzufordern oder zu befähigen, die zuvor genannten Handlungen ...
Lizenzeinschränkungen. Version 4_1
Lizenzeinschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Folgendes zu tun (und hat sicherzustellen, dass jeder berechtigte Benutzer dies ebenfalls unterlässt): (a) die Software kopieren oder vervielfältigen, (b) die Software an Dritte verkaufen, übertragen, verleasen, verleihen, vermieten, ausgeben, unterlizenzieren, zur Verfügung stellen oder auf sonstige Weise an Dritte weitergeben oder die Software öffentlich ausführen, anzeigen oder übermitteln bzw. die Software in einer Time-Sharing-, Outsourcing- oder Servicebüroumgebung nutzen, (c) die Software ändern, modifizieren, anpassen, anordnen, übersetzen, decompilieren, disassemblieren, rückentwickeln, entschlüsseln oder den Quellcode bzw. die nicht schriftlich festgelegten Aspekte der Software zu entdecken versuchen, (d) irgendwelche Urheberrechte, Warenzeichen oder sonstige Eigentumsrechtsvermerke oder Legenden, die an oder in der Software enthalten sind, ganz oder teilweise entfernen, ändern oder unkenntlich machen, (e) die sicherheitsbezogenen oder technischen Funktionen oder Protokolle der Software, wie etwa Funktionen für die Einschränkung oder Überwachung von deren Nutzung umgehen, deaktivieren oder auf sonstige Weise außer Kraft setzen, (f) eine Ableitung der Software erstellen oder die Software dazu verwenden, eine Dienstleistung oder ein Produkt zu entwickeln, das der Software ähnlich ist, (g) die Ergebnisse einer internen Leistungsprüfung oder Benchmarking-Untersuchungen der oder über die Software der Öffentlichkeit offenlegen, ohne die Ergebnisse und zugehörige(n) Untersuchung(en) zunächst an Stratasys einzusenden und Stratasys’ schriftliche Genehmigung der Schlussfolgerungen, Methoden und sonstigen Parameter der Untersuchung oder der Studien einzuholen, (h) einen Roboter, eine Malware, einen Trojaner, Spyware oder dergleichen bösartige Elemente veröffentlichen oder übertragen, welche dazu bestimmt sind (oder das Potenzial haben), die Software zu schädigen und/oder (i) die Software dazu verwenden, die geistigen Eigentumsrechte, die sittlichen Rechte, die Datenschutzrechte oder die Persönlichkeitsrechte bzw. irgendwelche Gesetze zu verletzen. Die oben genannten Einschränkungen sind Begrenzungen der Lizenz und deren vollständige Einhaltung durch den Kunden ist eine Bedingung für die Lizenz. Um Zweifel zu vermeiden: Bei Verweisen auf die „Software“ in diesem Abschnitt sind jeweils ganz oder teilweise (A) die Software und (B) eine etwaige Dokumentation gemeint. Erfolgt der Zugriff auf die Software unter einer Demolizenz für...
Lizenzeinschränkungen. 20.1 Gemäß Vorgaben der BSE Ltd. wird die Deutsche Börse AG Handelsplattformen, Zentralen Gegenparteien, Zentralverwahrern und/oder Unternehmen, die in vergleichbaren Geschäftsbereichen tätig sind, kein Recht zur Nutzung von BSE India Informationen gewähren für Zwecke des Handels, der Abwicklung und/oder Abrechnung von Derivaten (Futures und Optionen), die zum Handel an einem Handelsplatz zugelassen sind oder über einen Systematischen Internalisierer gehandelt werden, die sich außerhalb von Indien befinden.
Lizenzeinschränkungen. 18.1 Die Nutzung von Echtzeitdaten, Verzögerten Daten und/oder After Midnight-TAIFEX-Informationen für den Zweck der Indexberechnung ist verboten.
Lizenzeinschränkungen. Zusätzlich zu den im Abschnitt 2 der Vereinbarung angegebenen Lizenzbeschränkungen, ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet: (i) Kopieren der Anwendungssoftware zu erstellen oder (ii) die Anwendungssoftware auf eine andere Hardware oder ein anderes elektronisches Gerät als die Hardware, auf der die Anwendungssoftware bereitgestellt wurde, zu übertragen, zu verschieben bzw. darauf zu installieren oder anderweitig zu nutzen. Wenn der Lizenznehmer die Hardware zerstört, außer Betrieb nimmt, überträgt, verkauft oder anderweitig die Nutzung der Hardware einstellt, wird die Lizenz für die Anwendungssoftware sofort beendet.
Lizenzeinschränkungen. Der Umfang der Lizenz in diesem Abschnitt 2 wird durch die folgenden Anforderungen und Einschränkungen beschränkt:
Lizenzeinschränkungen. 18.1 Die Nutzung von Realtime, Verzögerten und/oder After Midnight TAIFEX Informationen für den Zweck der Indexberechnung ist verboten.