Anzahlung und Restzahlung Musterklauseln

Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld- absicherrers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % zu leisten.. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl das KiEZ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist das KiEZ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten. Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen. 2.4 Sind Fristen für An- und Restzahlung nicht explizit vereinbart, erhebt das KiEZ keine Anzahlung. Die gesamte Zahlung ist dann mit der Beendigung des Aufenthalts am Abreisetag in bar zahlungsfällig.
Anzahlung und Restzahlung. 3.1 Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20 % des Reisepreises. 3.2 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist, 30 Tage vor Reisebe- ginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abge- sagt werden kann. 3.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann aven- TOURa vom Reisevertrag zurückzutreten und den Xxxx mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender 8.2 orientieren.
Anzahlung und Restzahlung. Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die RPB Touristik GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der XXXX Xxxx 17325264 eingetragen. Die RPB Touristik GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, XXX-Xxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx mit der Polizzen Nummer PRV- 1810101 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, 24-h Notfallnummer: +000000000000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx@xxx.xxxxxx
Anzahlung und Restzahlung. 5.1 Mit Vertragsschluss (Übersendung der Buchungsbestätigung) ist unter Angabe der Buchungsnummer eine Anzahlung an CT zu leisten, die auf den Buchungspreis angerechnet wird. Sie beträgt – soweit im Einzelfall (beachten Sie bitte die Zahlungshinweise und -ziele, die in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben sind) nichts ande- res vereinbart ist – € 100,00 jedoch mindestens 30 % des Buchungspreises. 5.2 Die Restzahlung ist an CT unter Angabe der Buchungsnummer, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 14 Tage vor Belegungsbeginn ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig. 5.3 CT akzeptiert keine Kreditkarten, BHB/RV/LT nur vereinzelt. Klären Sie bitte die Zahlungsmöglichkeiten vor Ihrer Anreise.
Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, und im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reise- fällig. 2.2 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis nach Aushändigung der Buchungsbestätigung sofort zahlungsfällig.
Anzahlung und Restzahlung. Die uns als Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend zwischen Ihnen und uns ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Wir empfehlen Ihnen, ergänzende Vereinbarungen mit uns schriftlich, per E-Mail oder per Fax anzufragen und schriftlich bestätigen zu lassen
Anzahlung und Restzahlung. 1.1 Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen 2 2. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur usw. nachstehend „Gruppe“ genannt – als auch bei Einzelreisenden (eine oder mehrere Einzelperson, die keine geschlossene Gruppe bilden) unterbreitet das KiEZ auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen Teilnehmern der Gruppe bzw. den Einzelreisenden den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der verbindlichen Hausordnung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Buchungsbedingungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen vorvertraglichen Informations-pflichten gemäß Art. 250 EGBGB bei Pauschalreiseverträgen verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der rechtzeitigen Annahmeerklärung durch den Reisenden oder die der Gruppe zustande. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Diese soll durch Unterschrift auf dem Vertragsformular erteilt werden. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Reisende oder die Gruppe für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn das KIEZ bezüglich des neuen Angebots durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt. 1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. 1.4 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Reisenden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Reisenden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche vom KIEZ entgegenzunehmen. Der Reisende kann diese Vollmacht jeder- zeit gegenüber dem KIEZ widerrufen. 1.5 Die vom KIEZ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 Der Vorstand, Klassenlehrer, Leiter usw. nachstehend „der Gruppenverantwortliche“ ist Vertreter aller ...
Anzahlung und Restzahlung. 3.1 Mit Vertragsschluss (Eingang der Buchungsbestätigung der WFG beim Xxxx) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange- rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises. 3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart, 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % zu leisten, sofern dies zwischen den Vertragspar- teien vereinbart ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.3 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn a) der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen b) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt. 2.4 Sind Fristen für An- und Restzahlung nicht explizit vereinbart, erhebt das KiEZ keine Anzahlung. Die gesamte Zahlung ist dann mit der Beendigung des Aufenthalts am Abreisetag in bar zahlungsfäl- lig.
Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. 2.2. Soweit bei Gruppenreisen nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Zahlungen an den Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter erfolgen sollen, sind der Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von WSG nicht inkassobevollmächtigt.