Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld- absicherrers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % zu leisten.. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl das KiEZ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist das KiEZ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten. Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen.
2.4 Sind Fristen für An- und Restzahlung nicht explizit vereinbart, erhebt das KiEZ keine Anzahlung. Die gesamte Zahlung ist dann mit der Beendigung des Aufenthalts am Abreisetag in bar zahlungsfällig.
Anzahlung und Restzahlung. 3.1 Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann avenTOURa vom Reisevertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Xxxx mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 7.2 orientieren.
Anzahlung und Restzahlung. Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die RPB Touristik GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der XXXX Xxxx 17325264 eingetragen. Die RPB Touristik GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, XXX-Xxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx mit der Polizzen Nummer PRV- 1810101 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, 24-h Notfallnummer: +000000000000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx@xxx.xxxxxx
Anzahlung und Restzahlung. 5.1 Mit Vertragsschluss (Übersendung der Buchungsbestätigung) ist unter Angabe der Buchungsnummer eine Anzahlung an CT zu leisten, die auf den Buchungspreis angerechnet wird. Sie beträgt – soweit im Einzelfall (beachten Sie bitte die Zahlungshinweise und -ziele, die in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben sind) nichts ande- res vereinbart ist – € 100,00 jedoch mindestens 30 % des Buchungspreises.
5.2 Die Restzahlung ist an CT unter Angabe der Buchungsnummer, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 14 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig.
5.3 CT akzeptiert keine Kreditkarten, BHB/LT nur vereinzelt. Klären Sie bitte die Zahlungsmöglichkeiten vor Ihrer Anreise.
Anzahlung und Restzahlung a) Dem Xxxx stehen die beim Abschluss des Reisevertrages angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung. Dies können sein: Kreditkarte, PayPal, und Zahlung per Überweisung. Die Zahlung im Wege der Überweisung steht nur für Reisebuchungen zur Verfügung, die bis 10 Tage vor Reiseantritt gebucht wurden.
b) Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 30 % des Reisepreises.
c) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. lit. a) genannten Gründen abgesagt werden kann.
d) Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann Stadt und Land Reisen vom Reisevertrag zurückzutreten und den Xxxx mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 8. lit. b) orientieren.
Anzahlung und Restzahlung. Bei Fixbuchung eines Termins fallen 50% der kalkulierten Gesamtsumme an. Dieser Betrag wird als Anzahlung gewertet. Der Kunde verpflichtet sich die Anzahlung spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss zzgl. 20% Umsatzsteuer im Voraus zu bezahlen. Die übrigen 50% sind spätestens 30 Tage vor dem Event zu bezahlen. Bei kurzfristigen Veranstaltungen (vereinbart bis 30 Tage vor der Veranstaltung) ist die Höhe der Gesamtsumme zur Gänze ebenso vor der Veranstaltung zu entrichten. Die Nordlicht Event GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichtbegleichung des Anzahlungsbetrags bzw. des Gesamtbetrags zu den genannten Bedingungen, die Veranstaltung nicht durchzuführen.
Anzahlung und Restzahlung. 3.1 Mit Vertragsschluss (Eingang der Buchungsbestätigung der WFG beim Xxxx) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange- rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart, 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Anzahlung und Restzahlung. Die uns als Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend zwischen Ihnen und uns ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Wir empfehlen Ihnen, ergänzende Vereinbarungen mit uns schriftlich, per E-Mail oder per Fax anzufragen und schriftlich bestätigen zu lassen
Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2. Soweit bei Gruppenreisen nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Zahlungen an den Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter erfolgen sollen, sind der Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von WSG nicht inkassobevollmächtigt.
Anzahlung und Restzahlung. Reisepreises: das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Trans- 90 – 61 Tage vor Abreise: 30 % Sofern gebuchte Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, portart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzei- 60 – 31 Tage vor Abreise: 50 % Hotels usw. keine abweichende Zahlungsbedingungen ten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorher- 30 - 21 Tage vor Abreise: 60 % haben, kommen folgende Zahlungsbedingungen zur sehbare oder nicht abwendbare Umstände, Umwelt- 20 - 14 Tage vor Abreise: 80 % Anwendung: und Naturereignisse, behördliche Massnahmen, 13 - 0 Tage vor Abreise, No-Show: 100 % Streiks usw. es erfordern. travel worldwide bemüht Bei Pauschal-, Baukastenreisen und Einzelleistungen sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. wird eine Anzahlung von 30 % innerhalb von 10 Tagen Flugtickets (alleine oder im Rahmen einer Pauschalrei- se): 100 % zuzüglich Bearbeitungsgebühr gem. B.6.1. nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für sofort travel worldwide orientiert Sie so rasch als möglich Änderungen werden als Annullierung mit Neuanmel- ausgestellte Flugtickets ist eine Zahlung in der Höhe über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf dung behandelt. des Gesamtbetrages bei Ticketausstellung fällig. den Preis. Prämien für von travel worldwide für Sie abge- Wird die für eine Reise vorgesehene Mindestteilneh- Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum schlossene Reiseversicherungen sind in voller Höhe merzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berech- Abflug, Eintreffen ohne die notwendigen Reisedoku- zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Abreise zu bezahlen. entsprechenden Reiseleistung vom Vertrag zurückzu- gen vor Ort, werden dem Passagier 100 % des Arran- treten. Der Kunde hat nur Anspruch auf Rückerstat- gementpreises belastet. Verpassen Reisende den Flug, Alle Leistungen, welche kurzfristiger als 31 Tage vor tung der geleisteten Zahlung für diesen Teil der Reise. Abreise gebucht werden, sind innerhalb von 7 Tagen so entfällt die Beförderungspflicht. Dies gilt insbeson- dere auch für Fälle von Flugplanänderungen. zu bezahlen. Für sofort ausgestellte Flugtickets ist eine B.5.2 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Für Gäste, welche Transferleistungen an den Destina- Zahlung in der Höhe des Gesamtbetrages bei Rech- Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder tionen gebucht haben, überprüft der Leistungsträger nungsstellung fällig. Nicht rechtz...