Anzahlung und Restzahlung Musterklauseln

Anzahlung und Restzahlung. 5.1 Mit Vertragsschluss (Übersendung der Buchungsbestätigung) ist unter Angabe der Buchungsnummer eine Anzahlung an CT zu leisten, die auf den Buchungspreis angerechnet wird. Sie beträgt – soweit im Einzelfall (beachten Sie bitte die Zahlungshinweise und -ziele, die in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben sind) nichts ande- res vereinbart ist – € 100,00 jedoch mindestens 30 % des Buchungspreises.
Anzahlung und Restzahlung. 2.2. Die uns als Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend zwischen Ihnen und uns ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Wir empfehlen Ihnen, ergänzende Vereinbarungen mit uns schriftlich, per E-Mail oder per Fax anzufragen und schriftlich bestätigen zu lassen
Anzahlung und Restzahlung. Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die RPB Touristik GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der XXXX Xxxx 17325264 eingetragen. Die RPB Touristik GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, XXX-Xxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx mit der Polizzen Nummer PRV- 1810101 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, 24-h Notfallnummer: +000000000000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx@xxx.xxxxxx
Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld- absicherrers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % zu leisten.. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Anzahlung und Restzahlung. Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die PRIMA REISEN GMBH im Gewerbeinforma- tionssystem Austria mit der XXXX Xxxx 23374829 eingetragen. Die Prima Reisen GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, XXX-Xxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx mit der Polizzen Nummer PRV-1820006 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversiche- rungsagentur GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, 24-h Notfallnummer: +000000000000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx@xxx.xxxxxx Bei Buchung über einen Reisevermittler, bzw. PRIMA REISEN Partnerreisebüro (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzah- lung von 10% zu leisten. Bei Buchung direkt bei PRIMA REISEN (Prima Reisen GmbH ist sowohl Reisevermittler, als auch Reiseveranstalter) ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Anzahlung und Restzahlung. 3.1 Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises.
Anzahlung und Restzahlung. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Gruppenverantwortlichen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 100 € zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann. Leistet der Gruppenverantwortliche die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl KRL zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist KRL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten. Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird.
Anzahlung und Restzahlung. 2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, und im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reise- fällig.
Anzahlung und Restzahlung. Bei Fixbuchung eines Termins fallen 50% der kalkulierten Gesamtsumme an. Dieser Betrag wird als Anzahlung gewertet. Der Kunde verpflichtet sich die Anzahlung spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss zzgl. 20% Umsatzsteuer im Voraus zu bezahlen. Die übrigen 50% sind spätestens 30 Tage vor dem Event zu bezahlen. Bei kurzfristigen Veranstaltungen (vereinbart bis 30 Tage vor der Veranstaltung) ist die Höhe der Gesamtsumme zur Gänze ebenso vor der Veranstaltung zu entrichten. Die Nordlicht Event GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichtbegleichung des Anzahlungsbetrags bzw. des Gesamtbetrags zu den genannten Bedingungen, die Veranstaltung nicht durchzuführen.