Anzeige der Verpfändung Musterklauseln

Anzeige der Verpfändung. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, dem konto- führenden Institut die Verpfändung des Sperr- xxxxxx spätestens 5 (fünf) Werktage nach Un- terzeichnung dieses Verpfändungsvertrags in ei- ner der Anlage "Formular der Verpfändungsmit- teilung" entsprechenden Form anzuzeigen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass das kontoführende Institut die Verpfändung vor- gemerkt hat. Zugleich ermächtigt der Siche- rungsgeber die Sicherungsnehmerin, die Ver- pfändung im Namen des Sicherungsgebers dem kontoführenden Institut anzuzeigen. 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020
Anzeige der Verpfändung. Die Unterstützungskasse ist verpflichtet, die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung der Swiss Life AG gesondert anzuzeigen. Erst mit Zugang der Verpfändungsanzeige wird die Verpfändung der Versicherungsgesellschaft gegenüber wirksam. Ort Datum Unterschrift versorgungsberechtigte Person Unterschrift versorgungsberechtigter Ehepartner Unterschrift Swiss Life Unterstützungskasse e.V. Durch die Unterschrift aller Gesellschafter der Firma gilt diese Verpfändungsvereinbarung als Ergebnis einer Gesellschafterversammlung hinreichend protokolliert und ist nach Gesellschafts-, GmbH- und Steuerrecht als wirksamer Gesellschafterbeschluss einstimmig angenommen. Ort und Datum Unterschrift Ort und Datum Unterschrift Ort und Datum Unterschrift
Anzeige der Verpfändung. Das CLEARING-MITGLIED zeigt Eurex Clearing AG hiermit die Verpfändungen gemäß Klausel 8.1 dieses Teils B an und Eurex Clearing AG erkennt hiermit diese Pfandrechte an. Als Folge der Verpfändung ist das CLEARING-MITGLIED nicht länger berechtigt, über den Erlös aus seinen verpfändeten DIFFERENZANSPRÜCHEN zu verfügen, sie zu belasten oder zu vereinnahmen, es sei denn, dies erfolgt nach Maßgabe der CLEARING-BEDINGUNGEN oder dieses VERTRAGES.
Anzeige der Verpfändung. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, dem kon- toführenden Institut die Verpfändung des Sperrkontos spätestens 5 (fünf) Werktage nach Unterzeichnung dieses Verpfändungsvertrags in einer der Anlage "Formular der Verpfän- dungsmitteilung" entsprechenden Form anzu- zeigen und eine schriftliche Bestätigung einzu- holen, dass das kontoführende Institut die Verpfändung vorgemerkt hat. Zugleich ermäch- tigt der Sicherungsgeber die Sicherungsnehme- rin, die Verpfändung im Namen des Sicherungs- gebers dem kontoführenden Institut anzuzeigen.
Anzeige der Verpfändung. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, dem kon- toführenden Institut die Verpfändung des Sperrkontos spätestens 5 (fünf) Werktage nach Unterzeichnung dieses Verpfändungsvertrags in einer der Anlage "Formular der Verpfän- dungsmitteilung" gemäß Ziffer 0 entsprechen- den Form anzuzeigen und eine schriftliche Be- stätigung einzuholen, dass das kontoführende Institut die Verpfändung vor- gemerkt hat. Zugleich ermächtigt der Siche- rungsgeber die Sicherungsnehmerin, die Ver- pfändung im Namen des Sicherungsgebers dem kontoführenden Institut anzuzeigen.

Related to Anzeige der Verpfändung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.