Common use of Anzuwendende Rechtsvorschriften Clause in Contracts

Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG und des DCM sind in den Clearing- Bedingungen festgelegt; sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Eurex-Bonds- Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des DCM und des DCM konzernverbundenen NCM sind in den Clearing- Eurex Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen festgelegt; sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Eurex-Bonds- Börsenordnung, die Eurex-Handelsbedingungen und die sonstigen Eurex-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG und des DCM sind in den Clearing- Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Eurex-Bonds- Börsenordnung, die Eurex- Handelsbedingungen und die sonstigen Eurex-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG und des DCM sind in den Clearing- Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der Eurex-Bonds- Bonds GmbH Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des DCM und des DCM konzernverbundenen NCM sind in den Clearing- Clearing-Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der sonstigen Eurex-Bonds- Repo GmbH Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG und des DCM sind in den Clearing- Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der Eurex-Bonds- Regelwerke Repo GmbH -Regelwerke der Eurex Repo GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des DCM und des DCM konzernverbundenen NCM sind in den Clearing- Clearing-Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Eurex-Bonds- Börsenordnung, die Eurex-Handelsbedingungen und die sonstigen Eurex-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des DCM und des DCM konzernverbundenen NCM sind in den Clearing- Clearing-Bedingungen festgelegt; die Clearing-Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der sonstigen Eurex-Bonds- Bonds GmbH Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des DCM und des DCM konzernverbundenen NCM sind in den Clearing- Clearing-Bedingungen festgelegt; sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die sonstigen Eurex-Bonds- Bonds-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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Anzuwendende Rechtsvorschriften. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eurex Clearing AG AG, des GCM und des DCM NCM sind in den Clearing- Eurex- Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG festgelegt; sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Darüber hinaus finden die Eurex-Bonds- Börsenordnung, die Eurex-Handelsbedingungen und die sonstigen Eurex-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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