Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. 16.1. Für Streitigkeiten aus Verträgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz der/des Erziehungsberechtigten sachlich und örtlich zuständige Gericht. 16.2. Verträge auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten, Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten, Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. 16.1. Für Streitigkeiten aus Verträgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz der/des Erziehungsberechtigten sachlich und örtlich zuständige Gericht.
16.2. Verträge auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
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Samples: Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. 16.1. Für Streitigkeiten aus Verträgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz der/des Erziehungsberechtigten sachlich und örtlich zuständige Gericht.
16.2. Verträge auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand. 16.1. Für Streitigkeiten aus Verträgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz der/des Erziehungsberechtigten sachlich und örtlich zuständige Gericht.
16.2. Verträge auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen österreichischem öster- reichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Ausstattung Mit Digitalen Endgeräten