ARAG Krankenversicherungs-AG Musterklauseln

ARAG Krankenversicherungs-AG. II. Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des AuLrags (Einzelbenennung): AuLraggebende GesellschaL Dienstleister Zweck der BeauLragung Gesundheitsdaten KonzerngesellschaLen (siehe I.) ARAG IT GmbH Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen SoLwareentwicklung, IT-Sicherheit ja ARAG Service Center GmbH Telefonischer Kundendienst, Assistance-Leistungen ja MicrosoL Ireland Operations Limited Insbesondere Bereitstellung der MicrosoLprodukte Windows, Office 365 und Azure. (Die Datenspeicherung auf Servern in Europa ist vertraglich vereinbart.) ja Paragon Customer Communications Weingarten GmbH Druck und Versand ja außer 1. ARAG SE Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den Vertriebswegen ja außer 1. ARAG SE Datentransfer mit Vermittlern und Dienstleistern ja außer 1. ARAG SE Marktforschung, Marketing, Konzernrevision, Recht ja außer 1. ARAG SE Postbearbeitung, inkl. scannen der Eingangspost ja außer 3. ARAG SE Risikoprüfung, Abwicklung RückversicherungsgeschäL ja außer 1. ARAG SE Zahlungsverkehr (Inkasso) Mahnverfahren außergerichtlich und gerichtlich ja 1. + 2. Denkpark GmbH Bereitstellung einer digitalen Kommunikationsplattform nein außer 4. Rhenus Data Office GmbH Akten- & Datenträgervernichtung ja ARAG SE Swiss Post Solutions GmbH Leistungs- und Vertragsbearbeitung nein ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Actineo GmbH Leistungsbearbeitung ja ARAG SE Antrags- und Vertrags-Bearbeitung Beschwerdemanagement ja ARAG Service Center GmbH Leistungsbearbeitung ja DEKRA Claims Management GmbH Leistungsbearbeitung ja E+S Rückversicherung AG Antrags- und Leistungsbearbeitung ja Europa Versicherung AG Leistungsbearbeitung ja Property€xpert GmbH Leistungsbearbeitung nein ARAG Krankenversicherungs-AG ARAG Service Center GmbH Telefonischer Kundendienst ja AWP Service Deutschland GmbH Leistungsbearbeitung ja CAPITA Customer Service Germany GmbH Telefonischer Kundendienst ja compass private pflegeberatung GmbH Pflege Assistance ja Gesamtverband der Deutschen VersicherungswirtschaL e.V. Austausch von Meldesätzen mit Finanzbehörden nein IBM Deutschland GmbH Korrektur und Erfassen von Daten ja IMB Consult GmbH Medizinische Gutachten ja innovas GmbH Pflegesachbearbeitung ja MEDICPROOF GmbH Leistungsbearbeitung ja PASS IT-Consulting Dipl.-Ing. Rienecker GmbH & Co. KG Vertragsbearbeitung nein PAV Card GmbH Produktion von Druckstücken nein Swiss Post Solutions GmbH Telefonischer Kundendienst , Leistungs- und Vertragsbearbeitung ja XXX.xxxx GmbH Pflege...
ARAG Krankenversicherungs-AG. AXA Krankenversicherung AG Barmenia Krankenversicherung a.G. Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Central Krankenversicherung AG (Generali Deutschland Krankenversicherung AG) Concordia Krankenversicherungs-AG
ARAG Krankenversicherungs-AG. AXA Krankenversicherung AG Barmenia Krankenversicherung a.G. Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Central Krankenversicherung AG Concordia Krankenversicherungs-AG Continentale Krankenversicherung a.G. Debeka Krankenversicherungsverein a.G. Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. DEVK Krankenversicherungs- Aktiengesellschaft DKV Deutsche Krankenversicherung AG ENVIVAS Krankenversicherung AG ERGO Direkt Krankenversicherung AG FREIE ARZT- UND MEDIZINKASSE der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG Gothaer Krankenversicherung AG HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit HanseMerkur Krankenversicherung AG HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG HUK-COBURG- Krankenversicherung AG INTER Krankenversicherung aG Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover (KUK) Landeskrankenhilfe V.V.a.G. LIGA Krankenversicherung katholischer Xxxxxxxx VVaG LVM Krankenversicherungs-AG Mannheimer Krankenversicherung AG Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen Provinzial Krankenversicherung Hannover AG R+V Krankenversicherung AG SIGNAL Krankenversicherung a.G. SONO Krankenversicherung a.G. ST. MARTINUS Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Krankenund Sterbekasse (KSK) – V.V.a.G. Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Union Krankenversicherung AG uniVersa Krankenversicherung a.G. vigo Krankenversicherung VVaG Württembergische Krankenversicherung AG Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) Für KVB und PBeaKK besteht immer die Pflicht zur Direktanforderung des Beihilfe-Förderbetrags. Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Gesamt:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.