Saisonkennzeichen. C.1.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie mit uns nur eine jährliche Zahlungsperiode oder eine vierteljährliche Zahlungsperiode mit monatlicher Zahlung vereinbaren.
Saisonkennzeichen. Wir berechnen den Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, nach der Dauer der Saison. Bei Vertrags- beginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit der in Anspruch genommenen Saison. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger.
Saisonkennzeichen. Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens zwei bis höchstens elf Monaten beantragt werden, wenn ein Fahr- zeug nicht das ganze Jahr genutzt werden soll. Beim Saisonkenn- zeichen wird der Saisonzeitraum zusätzlich auf das Schild geprägt.
Saisonkennzeichen. C.2.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen berechnen wir den Versiche- rungsbeitrag nur für die Dauer der Saison. Ausgenommen hiervon sind Wohnwagenanhänger, Oldtimer-Schlepper und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Für diese Fahrzeuge berechnen wir den Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr.
Saisonkennzeichen. Versicherungsschutz für die Inhaltsversicherung be> steht auch außerhalb der Saison, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Ab> stellplatz dauerhaft geparkt wird. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Es wird für dieses Fahrzeug der volle Jahresbeitrag zur Inhaltsversicherung berechnet. § 4 Folgeprämie
Saisonkennzeichen. Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen kann nur die jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Der Mindestbeitrag bei halb- oder vierteljährlicher Zahlungsweise beträgt 30 Euro. Sie können diese Zahlungsweisen nur mit uns verein- baren, wenn der Mindestbeitrag erreicht wird.
Saisonkennzeichen. Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ist die Dauer des Versicherungsschutzes während der Saison Berechnungs- grundlage.
Saisonkennzeichen. Für Saisonkennzeichen wird keine Teilzahlung vereinbart. Die Mindestprä- mie für Saisonkennzeichen beträgt Euro 30,–. In den vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien und Kosten ist die Versicherungssteuer enthalten.
Saisonkennzeichen. Bei Wohnmobilen und Wohnwagen mit Saisonkennzeichen sind Sie außerhalb des Saisonzeitraums versichert. Vorausgesetzt das Wohnmobil bzw. der Wohnwagen befinden sich in einem ver- schlossenem Raum oder einem umfriedeten Grundstück.
Saisonkennzeichen. Für Verträge mit einem Saisonkennzeichen gewähren wir einen Bei- tragsnachlass. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Oldtimerkennzei- chen.