Arbeitgeberwechsel. 1Wechselt eine Beschäftigte/ein Beschäftigter unter Verbleib im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zu einem anderen Arbeitgeber, der einem Mitgliedverband der VKA angehört, wird die bei dem vorherigen Arbeitgeber im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zurückgelegte Zeit auf die Zeit des nach Ziffer 1 Satz 1 geforderten feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes angerechnet, wenn die/der Beschäftigte gemäß § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber die Übertragung des Wertguthabens verlangt und der neue Arbeitgeber der Übertragung zugestimmt hat.
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Samples: Übergangsversorgung Für Beschäftigte Im Feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
Arbeitgeberwechsel. 1Wechselt eine Beschäftigte/ein Beschäftigter unter Verbleib im feuerwehrtechnischen feuerwehr- technischen Einsatzdienst zu einem anderen Arbeitgeber, der einem Mitgliedverband Mit- gliedverband der VKA angehört, wird die bei dem vorherigen Arbeitgeber im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zurückgelegte Zeit auf die Zeit des nach Ziffer 1 Satz 1 geforderten feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes angerechnet, wenn die/der Beschäftigte gemäß § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber Arbeitge- ber die Übertragung des Wertguthabens verlangt und der neue Arbeitgeber Arbeitge- ber der Übertragung zugestimmt hat.
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Samples: Tarifvertrag
Arbeitgeberwechsel. 1Wechselt eine Beschäftigte/ein Beschäftigter unter Verbleib im feuerwehrtechnischen feuerwehrtech- nischen Einsatzdienst zu einem anderen Arbeitgeber, der einem Mitgliedverband Mitgliedver- band der VKA angehört, wird die bei dem vorherigen Arbeitgeber im feuerwehrtechnischen feuerwehr- technischen Einsatzdienst zurückgelegte Zeit auf die Zeit des nach Ziffer 1 Satz 1 geforderten feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes angerechnet, wenn die/der Beschäftigte gemäß § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV durch schriftliche Erklärung Erklä- rung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber die Übertragung des Wertguthabens Wertgutha- bens verlangt und der neue Arbeitgeber der Übertragung zugestimmt hat.
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Arbeitgeberwechsel. 1Wechselt eine Beschäftigte/ein Beschäftigter unter Verbleib im feuerwehrtechnischen feuerwehr- technischen Einsatzdienst zu einem anderen Arbeitgeber, der einem Mitgliedverband Mitglieds- verband der VKA angehört, wird die bei dem vorherigen Arbeitgeber im feuerwehrtechnischen feuer- wehrtechnischen Einsatzdienst zurückgelegte Zeit auf die Zeit des nach Ziffer 1 Satz 1 geforderten feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes angerechnet, wenn die/der Beschäftigte gemäß § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber die Übertragung des Wertguthabens Wertgut- habens verlangt und der neue Arbeitgeber der Übertragung zugestimmt hat.
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Samples: Tarifvertrag