Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:
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Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme Teilnah- me an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft Liefer- gemeinschaft selbst richtet. Für die Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten gelten, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) Versicherungs- summen), folgende Bestimmungen:
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Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten Arbeitsgemeinschaften gelten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:
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Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten gelten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen Vertragsbedin- gungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:
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Samples: www.fotofairsicherung.de
Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften Liefer- gemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten Liefergemein- schaften gelten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:
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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de
Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haft- pflichtanspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft Lieferge- meinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gel- ten unbeschadet Arbeitsgemeinschaften gelten unbe- schadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:
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