Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als 1Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß in dem angegebenen Aus- maß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts Ent- gelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als 1Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten in dem angegebenen Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als 1Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach des § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten in dem angegebenen Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als 1Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte Be- schäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten in dem angegebenen Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Tarifvertrag Über Die Eingruppie Rung Und Die Entgeltordnung Für Die Lehrkräfte Der Länder, s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com, www.mav-hildesheim.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 26 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als 1 Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 19 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 Ent- gelts im nachstehend genannten Ausmaß Umfang von der Arbeit freigestellt werdenwird, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts Ent- gelts nach § 21 11 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 Ent- gelts im nachstehend genannten Ausmaß Umfang von der Arbeit freigestellt werdenwird, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten in dem angegebenen Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: www.gew-berlin.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte Mitarbeiter unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 20 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: kirchenrecht-nordkirche.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte der Angestellte unter Fortzahlung des Entgelts nach der Ver- gütung (§ 21 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werdenwird, gelten nur die folgenden AnlässeAn- lässe:
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Samples: www.tarifvertragoed.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werdenwer- den, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: www.kav-bremen.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach der Vergü- tung (§ 21 25) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten ge- nannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werdenwird, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: www.bg-kliniken.de
Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Arbeitsbefreiung. (1) 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung Fort- zahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
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