Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts gemäß § 616 BGB im nachstehend genannten Ausmaß stattfindet, gelten die folgenden Anlässe:
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Samples: Firmentarifvertrag, Firmentarifvertrag
Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts gemäß § 616 BGB im nachstehend genannten Ausmaß stattfindet, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Manteltarifvertrag
Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts gemäß § 616 BGB im nachstehend nach- stehend genannten Ausmaß stattfindet, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Manteltarifvertrag
Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts Entgeltes gemäß § 616 BGB im nachstehend genannten genann- ten Ausmaß stattfindet, gelten die folgenden Anlässe:
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Samples: Tarifvertrag
Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts Entgeltes gemäß § 616 BGB im nachstehend genannten Ausmaß stattfindet, gelten die folgenden Anlässe:
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Samples: Manteltarifvertrag
Arbeitsbefreiung. Als Fälle, in denen eine Fortzahlung des Entgelts gemäß nach § 616 BGB im nachstehend genannten Ausmaß stattfindet, gelten nur die folgenden Anlässe:
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Samples: Manteltarifvertrag