Arbeitsgemeinschaft. 12.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertre- tungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber und Dritten unwirksam. 12.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. 12.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Samples: General Terms and Conditions for Project Management, General Terms and Conditions for Project Management
Arbeitsgemeinschaft. 12.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer AN ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag in der Bestellung genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber AG gegenüber. Beschränkungen seiner Vertre- tungsbefugnisVertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber und Dritten AG unwirksam.
12.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
12.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber AG ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Architekten Und Ingenieurleistungen
Arbeitsgemeinschaft. 12.1 11.1. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer Auftragnehmende/r ist, übernimmt das mit der Vertretung Vertre- tung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung.
11.2. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber der Auftraggeberin gegenüber. Beschränkungen Be- schränkungen seiner Vertre- tungsbefugnisVertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag Arbeitsgemeinschaftsver- trag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber und Dritten der Auftraggeberin unwirksam.
12.2 11.3. Für die Erfüllung Erfüllungen der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeits- gemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
12.3 11.4. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber die Auftraggeberin ausschließlich an den das im Vertrag genannten Vertreter genannte, zur Alleinvertretung berechtigte Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgemein- schaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Für Architekten /Ingenieurleistungen
Arbeitsgemeinschaft. 12.1 16.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertre- tungsbefugnisVertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber und Dritten unwirksam.
12.2 16.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
12.3 16.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Samples: Freelance Contract