Arbeitskleidung. Stellt die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter eine Arbeits- kleidung zur Verfügung, so ist diese nach Anweisung der Vorgesetzten oder gemäss besonderem Kleiderreglement zu tragen, zu pflegen und instand zu halten.
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Samples: gav-service.ch, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag