Arbeitsmittel. (1) Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen Arbeitsmittel für die Telearbeit werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag Für Angestellte in Der Datenverarbeitung Und Informationstechnik, Kollektivvertrag
Arbeitsmittel. (1) Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen kommunikationstech- nischen Arbeitsmittel für die Telearbeit werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Arbeitgeber Arbeitge- ber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag