Arbeitsort, Einsatzort und Einsatzgebiet Musterklauseln

Arbeitsort, Einsatzort und Einsatzgebiet. 1 Im EAV wird ein Arbeitsort festgehalten. Die Aufnahme der Arbeitsleistung erfolgt am Arbeitsort oder an einem von der Arbeitgeberin zugewiesenen Einsatzort innerhalb des Einsatzgebiets gemäss Abs. 2.

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