Arbeitszeit und Zeiterfassung Musterklauseln

Arbeitszeit und Zeiterfassung. Die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit bleibt auch bei alternierender Telearbeit unverän- dert. Die Gleitzeitregelung in der geltenden Fassung findet keine Anwendung. Die Verteilung der Gesamtarbeitszeit auf die Zeiten in der Dienststelle und die Zeiten in der häuslichen Arbeitsstätte wird individuell zwischen Dienststelle und Telearbeiterin bzw. Tele- arbeiter vereinbart. Dabei soll mindestens ein Drittel der Arbeitszeit pro Woche in der Dienst- stelle abgeleistet werden. Ausnahmen von dieser Regelung können von den Behörden und Ämtern aus familiären oder gesundheitlichen Gründen zugelassen werden. Individuell zu regeln ist auch, ob und welche Kommunikationszeiten, an denen die Telearbei- terinnen und Telearbeiter am häuslichen Arbeitsplatz erreichbar sein sollen, einzuhalten sind. Außerhalb der häuslichen Ansprechzeiten können die Telearbeiterinnen und Telearbei- ter ihre Arbeitszeit frei bestimmen. Sie haben dabei die gesetzlichen und tariflichen Bestim- mungen des Arbeitszeitschutzes zu beachten. Der Arbeitgeber/Dienstherr unterweist die Telearbeiterinnen und Telearbeiter vor Aufnahme ihrer häuslichen Tätigkeit entsprechend. Im Falle von Systemstörungen hat die Telearbeiterin bzw. der Telearbeiter die technische Störung im Bereich des häuslichen Arbeitsplatzes der/dem jeweiligen Vorgesetzten unver- züglich anzuzeigen. Führt die technische Störung dazu, dass die Arbeitsleistung am häusli- chen Arbeitsplatz nicht erbracht werden kann, hat die Telearbeiterin bzw. der Telearbeiter mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen, wie die Arbeit auf andere Art und Weise erbracht werden kann. Fahrzeiten zwischen der Dienststelle und der häuslichen Arbeitsstätte finden keine Anrech- nung auf die Arbeitszeit. Überstunden werden nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei Anordnung durch die Dienststelle vergütet. Über die Erfassung der häuslichen Arbeitszei- ten wird zwischen Telearbeiterin bzw. Telearbeiter und der/dem jeweiligen Vorgesetzten eine Vereinbarung getroffen (z.B. Selbstaufschreibung). Hinsichtlich Urlaub, Krankheit und sonstiger Arbeitsverhinderungen gelten auch bei Telear- beit die allgemeinen Bestimmungen.
Arbeitszeit und Zeiterfassung. 4.1. Die zu leistende Arbeitszeit ist die arbeits- oder tarifvertraglich bzw. gesetzlich festgelegte, individuelle wöchentliche Arbeitszeit.
Arbeitszeit und Zeiterfassung. 5.1. Alle dienstlichen Vereinbarungen und Anweisungen zur Arbeitszeit bei der Stadt Rotenburg (Wümme) sowie zu Urlaub, Krankheiten und sonstigen Arbeitsverhinderungen finden auch für Telearbeitende Anwendung.
Arbeitszeit und Zeiterfassung. Die Führungskraft wird aktiv in ihrer Rolle als Verantwortungs- xxxxxx einbezogen. Damit Überstunden tatsächlich abgebaut werden, ist sie für die Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten verantwortlich. Diese sollen sich perspektivisch zwar selbst in einem Programm an- und abmelden, jedoch ist auch dann die Führungskraft nicht von dieser Verantwortung entbunden. Bisher gibt es einige Füh- rungskräfte, die ihren Aufgaben nicht nachkommen. Daher ist dem Be- triebsrat dieser Passus wichtig. Vieles wird von den Führungskräften an die Beschäftigten delegiert. Letztere sind teilweise gänzlich für sich selbst verantwortlich, auch was den Informationstransfer zu Neuerungen und Regelungen in Abteilungen angeht. Ein weiteres Thema in Bezug auf die Führungskräfte ist Wertschätzung, an dem der Betriebsrat noch arbeitet. […] – Die Verteilung der Arbeitszeit und die Erreichbarkeit (per Telefon und E-Mail) auf dem Telearbeitsplatz und dem betrieblichen Arbeitsplatz, erfolgt in Abstimmung zwischen dem bzw. der Vorgesetzten und dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin unter Berücksichtigung der betriebli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx. Wünsche des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin werden angemessen berücksichtigt. Die Leistungserbringung der al- ternierenden Telearbeit ist im Regelfall nur im Rahmen der gültigen Rahmenarbeitszeit und der damit verbundenen Regelungen möglich. – Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen xxxxxx die Arbeitszeiten täglich per Mail an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte. Nach Genehmigung er- fasst der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin die Zeiten über das Mitar- beiterportal in seinem/ihrem Zeitkonto […].
Arbeitszeit und Zeiterfassung. 4.1. Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu
Arbeitszeit und Zeiterfassung. 4.1. Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30 Prozent ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr auf Basis dieser schriftli- chen Vereinbarung nach Absprache mit der Führungskraft erbringen.
Arbeitszeit und Zeiterfassung. Die im Home-Office geleisteten Arbeitszeiten sind wie bei der Arbeit in der Dienststelle über das Zeiterfassungssystem LOGA HCM zu buchen. Hierfür sind die Schaltflächen “TA” (Anfang) und TE (Ende) zu nutzen. Es wird dazu folgender erweiterter Arbeitszeitrahmen festgelegt: - Montag bis Xxxxxxx von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, - Samstag 6:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Fahrten zwischen den beiden Arbeitsorten (häuslicher Arbeitsplatz/Arbeitsplatz in der Dienststelle gelten nicht als Arbeitszeit. Zudem werden Fahrtkosten nicht erstattet. Eine Zahlung von Zeitzuschlägen ist ausgeschlossen. Die nach dem Arbeitszeitgesetz bzw. nach der Nds. ArbZVO vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich, die Einhal- tung der Ruhezeiten von 11 Stunden und die Einhaltung der Pausen sind sicherzustellen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.