Art der Nutzung. Du darfst – auch in der unterrichtsfreien Zeit – Office 365 Education nur zu schulischen Zwecken nutzen.
Art der Nutzung. Die Nutzung des Mietobjekts darf nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Nut- zungsänderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustim- mung des Vermieters vorgenommen werden.
Art der Nutzung. Du darfst das WLAN unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz, Urheber- recht, Jugendschutzgesetz) zu schulischen Zwecken nutzen. Wir behalten uns vor, bestimmte Internetdienste zu sperren.
Art der Nutzung. Du darfst das WLAN nur zu schulischen Zwecken mit Geräten nutzen. Eine Nutzung mit deinem Handy ist außerhalb des Unterrichts nicht gestattet, da wir dann nicht überprüfen, inwieweit du ggf. gegen das an unserer Schule grundsätzliche Handyverbot verstößt. Im Unterricht darfst du nach Anweisung durch deine Lehrkraft von dieser Regelung abweichen.
Art der Nutzung. 1.1. Der Nutzer ist nur berechtigt an den vereinbarten Kalendertagen in dem vereinbarten Zeitrahmen den vereinbarten Bereich der Sport- stätte Langenzersdorf zu nutzen. Darüberhinausgehende Bereiche sind – sofern nichts gesondert vereinbart wurde – keinesfalls vom Nutzungsrecht des Nutzers umfasst, hiervon ausgenommen sind nachstehende Bereiche: - Zugangswege - Sanitäranlagen inkl. Duschen - Kantinenbereich / Speiseraum - div. Allgemeinbereiche (Gangbereiche / Garderobenräume / Grünflächen / ...) - KFZ-Parkplatz (sofern frei)
1.2. Ausdrücklich wird festgehalten, dass div. Sportstätten, selbst wenn diese allgemein zugänglich sind (wie Tennisanlage, Mehrzweckraum, Saunaanlagen, …) vom allgemeinen Nutzungsrecht nicht umfasst sind.
Art der Nutzung. Die Nutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik sowie des WLANs ist grundsätzlich für schulische Zwecke vorgesehen. Das LMG behält sich vor bestimmte Internetdienste zu sperren. In der Zeit von 7:50 bis 12:55 Uhr ist den Schülerinnen und Schülern eine Nutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik sowie privater mobiler Endgeräte (Smartphone, Tablet, Laptop, ....) nur mit Zustimmung einer Lehrkraft gestattet. Hiervon ausgenommen sind Schülerinnen und Xxxxxxx der MSS, ihnen ist eine Nutzung in Frei- stunden in den Schüleraufenthaltsräumen gestattet.
Art der Nutzung. Die Veranstaltung im o. g. Zeitraum ist öffentlich, also für jedermann zugänglich, nicht auf pri- vaten Gewinn ausgerichtet, sondern kommt gemeinnützigen oder nicht wirtschaftlichen Ver- einen zu Gute, und dient dem kulturellen Leben in der Gemeinde Dorfprozelten. Familiäre Fei- erlichkeiten sind ausgeschlossen.
Art der Nutzung. Der Streifen / Weg soll ausschließlich dem Zweck als Reit-(Fahr-)Weg dienen. Andere Nutzungen gleich welcher Art sind nicht gestattet oder bedürfen der besonderen schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers. Eine über die vereinbarte Abmessung hinausgehende Inanspruchnahme angrenzender Flächen ist nicht gestattet. Jagd/-Ansitzzeitenzeiten werden nach gesonderter Absprache festgelegt u. insoweit berücksichtigt, dass - soweit möglich - dann keine pferdesportliche Nutzung der Wege erfolgt. Es ist den Reitern/Fahrern nicht gestattet, freilaufende Hunde mitzuführen. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung, der Berechtigten, sowie der Einhaltung der Vereinbarungen, obliegt dem Nutzer.
Art der Nutzung. Das Bike darf nur entsprechend der mitgelieferten Betriebsanleitung benutzt werden. Die Betriebsanleitung ist zu beachten und genauestens einzuhalten. Bei Unklarheiten sind die notwendigen Informationen beim Vermieter einzuholen.
Art der Nutzung. Die Altkönig-Stift e.G. ist eine gemeinnützige Genossenschaft und betreibt die Seniorenanlage „Altkönig-Stift“ als Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege. Die Nutzung des Neubaus wird festgelegt als „bauliche Anlage zur Pflege und Betreuung von Senioren“. Zu dem Gebäude gehören die erforderlichen Personalräume, Neben-, Funktions- und Technik- Flächen sowie die notwendigen PKW-Stellplätze. Außerhalb der Fläche für den Erweiterungsbau wird die Nutzung als private Grünfläche festgelegt. Ein Teil dieser Grünflächen dient als Ausgleichsfläche für den Naturschutz, die übrigen Flächen werden als Parkgelände für das bestehende Altkönig-Stift und für den Erweiterungsbau genutzt. Der Grünflächen-Bereich am Neubau zur Feldbergstraße hin wird auch für die Erschließung des Neubaus genutzt. Hier sind innerhalb der privaten Grünfläche die Zufahrten sowie offene PKW-Stellplätze mit einer Gesamtfläche von max. 800 m² zulässig. Die zusätzlichen PKW-Stellplätze dienen vor allem den Besuchern der Einrichtung, beispielsweise Angehörige, die ihre Verwandten abholen oder zurück in ihre Pflegestation bringen. Zu diesem Zweck werden die offenen PKW-Stellplätze in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs hergestellt. Sie werden auch überwiegend mit Überbreite zur Nutzung von behinderten Personen angelegt. In der Grünfläche, die den Erschließungs- und Zufahrtsbereich umfasst sind auch eine Trafostation sowie eine Gasreglerstation zulässig. Der Hauptbereich der privaten Grünfläche wird für die Bewohner des Altkönig-Stiftes und des Neubaus als gärtnerisch gepflegte Parkanlage genutzt. Dies umfasst einen Teil des bereits bestehenden Parks, als auch die rückwärtige Erweiterung nach Osten hin. Es entstehen sowohl intensive, eher Hausgarten-ähnliche Gestaltungen, als auch Parkgestaltungen in alters- und Demenz-gerechter Ausführung. Innerhalb der privaten Grünfläche sind solche Nebenanlagen zulässig, die für eine Nutzung als Parkanlage typisch, und zum Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind. Dies sind beispielweise befahrbare Rettungswege, da eine Anfahrt sowohl mit Feuerwehrflächen am Neubau, als auch innerhalb der Parkanlage für Rettungsfahrzeuge zwingend notwendig ist. Auch Parkbänke, und eine Neuerrichtung der Bocciabahn gehören zu den Elementen der Parkgestaltung. Aufgrund des eingeschränkten Aktionsradius der Nutzer sind auch bauliche Anlagen wie überdachte Freisitze oder Pavillons notwendig, um Sitzgelegenheit und Zuflucht bei schlechtem Wetter zu bieten. Dies umfasst auch den bereit...