Art der Veröffentlichung Musterklauseln

Art der Veröffentlichung. Die Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfänger der DFG sind aufgefor- dert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf O- pen-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Reposito- rien) eingestellt werden. Sofern Projektergebnisse ausschließlich im Druck veröffentlicht werden, ist der DFG ein Exemplar in elektronisch archivierbarer Form (PDF-Dokument) vorzulegen und zu über- lassen. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur elektronischen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Projekt her- vorgegangen sind, zwecks entgeltfreier Nutzung (insbesondere im Wege des Open Ac- cess) fest und dauerhaft vorbehalten werden. Falls eine Veröffentlichung nicht als Verlagspublikation oder in anderer Art und Weise einfach zugänglich sondern als "graue Literatur" erfolgt, so muss ein Exemplar in elekt- ronisch archivierbarer Form (PDF-Dokument) an die zentrale Sammelstelle für For- schungsberichte bei der Technischen Informationsbibliothek (TIB) übersandt werden. In- formationen zu den dabei zu beachtenden Richtlinien und den mit der Bereitstellung ver- bundenen Serviceleistungen stellt die TIB auf ihrer Homepage bereit:
Art der Veröffentlichung. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge werden auf der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx (Rubrik INFOSERVICE, Basisprospekte) veröffentlicht. Die Endgültigen Bedingungen werden auf der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx (Rubrik PRODUKTE) veröffentlicht. Sollte sich die vorgenannte Internetseite ändern, wird die Emittentin diese Änderung mit Veröffentlichung auf der Internetseite mitteilen. Kopien der vorgenannten Unterlagen in gedruckter Form sind außerdem auf Verlangen kostenlos bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, F/GTFR5, 60265 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland erhältlich. Im Fall eines öffentlichen Angebots in Österreich oder in Luxemburg oder in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektverordnung umgesetzt haben, werden der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die Endgültigen Bedingungen gemäß den jeweiligen Gesetzesvorschriften des entsprechenden Mitgliedstaats veröffentlicht.
Art der Veröffentlichung. Projektergebnisse, die aus mit Mitteln der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder finanzierten Exzellenzclustern resultieren, sollen publiziert und dabei möglichst auch di- gital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt in referierten und renommierten Open Access Zeit- schriften publiziert werden. Sofern Projektergebnisse ausschließlich im Druck veröffentlicht werden, ist der DFG ein Exemplar in elektronisch archivierbarer Form (PDF-Dokument) vorzulegen und zu über- lassen. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur elektronischen Publikation der Projektergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vor- behalten werden.
Art der Veröffentlichung. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge werden auf der Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx

Related to Art der Veröffentlichung

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.