Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
Preise und Zahlung 4.1 Im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses ist Proway an den vereinbarten Preis für Waren oder Leistungen, die innerhalb von einem Monat nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, gebunden. Nach Ablauf des Monats nach dem vorgenannten Stichtag ist Proway berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang bis zur Höhe der am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise anzuheben. Bei Lieferfristen von mehr als einem Monat sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang bis zur Höhe der am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise anzuheben. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich ein Festpreis vereinbart worden ist. 4.2 Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Xxxxxxxxxx Proway zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Preisänderungen unserer Zulieferer behalten wir uns entsprechende Anpassungen unserer Verkaufspreise vor. 4.3 Alle Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 15 Tagen und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Ware/Leistung mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften. 4.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Proway frei über den Betrag verfügen kann. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4.5 Proway ist berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Verzug gerät, oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird, oder wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat. Proway ist in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 4.6 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.7 Die Annahme eines Wechsels bedarf einer besonderen Vereinbarung. Schecks, Wechsel und sonstige Wertpapiere werden in jedem Fall nur unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontiermöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Kunden entgegengenommen. Diese Kosten sind in jedem Fall in bar zu vergüten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für die rechtzeitige Vorlegung von Wechseln oder Schecks und für die rechtzeitige Beibringung des Protests.
Bezahlung 1. Die Bezahlung muss in der Geschäftsstelle des Verkäufers und nach Xxxx des Verkäufers auf folgende Art erfolgen: a. Netto in bar der Lieferung, oder b. Mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto innerhalb einer vom Verkäufer angegebenen Frist, oder aber, bei Fehlen einer Frist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, oder c. Mittels Einzugsermächtigung. Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt. 2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers auszusetzen oder den Kaufpreis gegen einen jeglichen Betrag aufzurechnen. 3. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, begründet dies den Verzug des Käufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzulösen. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige in Verbindung mit diesem Rücktritt dem Käufer entstehende Schäden. 4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug des Käufers ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Begleichung auf der Grundlage einer Monatsberechnung 1,5% Zinsen beziehungsweise, sofern diese höher sein sollten, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer ist des Weiteren berechtigt, bei Verzug des Käufers, einen dadurch eingehandelten Währungskursverlust in Rechnung zu stellen. 5. Sofern der Käufer seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, teilt er dem Verkäufer in Schriftform seine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer mit. Der Käufer stellt dem Verkäufer ferner alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung, die der Verkäufer für den Nachweis benötigt, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden abgeliefert worden sind. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, die sich aus dem Obigen ergeben sollten, beziehungsweise allen negativen Folgen der Nichtbefolgung oder nicht vollständigen Befolgung des Obigen frei. 6. Der Käufer trägt etwaige gerichtliche und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von 15% der offenstehenden Forderung.
Zahlung 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.
Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.