Art des Versicherungsvertrages Musterklauseln

Art des Versicherungsvertrages. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung).
Art des Versicherungsvertrages. Private Krankenversicherung □ Tarif CEZK-U: 75% der erstattungsfähigen Kosten bei Zahnersatz (inkl. gesetzlicher Krankenversicherung) bei einer privatzahnärztlichen Versorgung; 100% der erstattungsfähigen Kosten bei Zahnersatz (inkl. gesetzlicher Kranken- versicherung) im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung; Funktions- diagnostik im Rahmen von Zahnersatz □ Tarif CEZP-U: bis zu 90 % der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (inkl. Vorleis- tung der GKV) bei einer privatzahnärztlichen Versorgung, 100 % der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (inkl. Vorleistung der GKV) im Rahmen der Regelversorgung, Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreini- gung, dentin-adhäsive Füllungen, Wurzelkanal- und Paradontosebehand- lung sowie Funktionsdiagnostik im Rahmen von Zahnersatz Detaillierte Leistungsbeschreibungen finden Sie immer innerhalb des jeweiligen Tarifs unter dem Abschnitt „Leistungen des Versicherers”. Dort werden gegebenenfalls auch tariflich ausge- schlossene Risiken, Leistungseinschränkungen, Summenbegrenzungen etc. genannt.
Art des Versicherungsvertrages. Private Krankenversicherung: Tarif AMC Tarif AMC: Auslandsreise-Krankenversicherung für die ersten 42 Tage eines Auslandsaufenthaltes Detaillierte Leistungsbeschreibungen finden Sie innerhalb der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen (AVB AMC) in den § 4 und § 5. Dort werden gegebenfalls auch tariflich ausgeschlossene Risiken, Leistungseinschränkungen, Summenbegrenzungen etc. genannt.
Art des Versicherungsvertrages. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung). Der Tarif Pro bietet Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe. Er kann ausschließlich in Verbindung mit einem Tarif der Envivas abgeschlossen werden, der Aufwen- dungen für Zahnersatz erstattet. Davon ausgenommen sind Tarife der Auslandsreisekrankenversicherung.
Art des Versicherungsvertrages. Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Schutzbriefversicherung.
Art des Versicherungsvertrages. Reparaturkosten-Versicherung für Kraftfahrzeuge bei technischen Defekten an versicherten Bauteilen. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedin- gungen für die Reparaturkosten-Versicherung für Kraftfahrzeuge sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.