Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten Musterklauseln

Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten. Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Vorstand wenden (Namen und Anschriften siehe oben Ziffer 1). Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungs- nehmer zur außergerichtlichen Streitbeilegung an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Versicherer nimmt am Verfahren des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil. Für Beschwerden über den Versicherer steht Ihnen auch als zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx zur Verfügung. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, wird durch die Nutzung einer oder mehrerer der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht berührt.
Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten. Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, können Sie sich jederzeit an einen Ihrer Ansprechpartner wenden. Selbstverständlich können Sie auch den Vorstand direkt ansprechen (Namen und Anschriften siehe Ziffer 1). Für außergerichtliche Beschwerdeverfahren sind der „Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung“, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin oder der „Versicherungsombudsmann e.V.“, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx zuständig. Für Beschwerden über den Versicherer steht Ihnen auch als zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx zur Verfügung. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiben, wird durch die Nutzung einer oder mehrerer der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht berührt. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um die Gesundheitsdaten im Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, die EUROPA Versicherung AG daher datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigen wir die Schweigepflichtentbindungen, um Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Da die EUROPA Versicherung AG unter anderem diese Krankenversicherung anbietet, benötigen wir die Schweigepflichtentbindung ferner, um Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag besteht, an andere Stellen, z. B. MD Medicus Assistence Service GmbH (für Assistance- Leistungen für Versicherte im Ausland) weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Prüfung der Anmeldung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Versicherungsvertrages bei uns unentbehrlich. Sollten die zu versichernden Personen diese nicht abgeben, wird der Abschluss in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit den Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten ● durch die EUROPA Versicherung AG selbst (unter 1.), ● im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.) und ● bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der EUROPA Versicherung AG (unter 3.). Die Erklärungen gelten für die gesetzlich zu vertretenen Personen wie Ki...
Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten. Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Vorstand wenden (Namen und Anschriften siehe oben Ziffer 1). Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungs- nehmer zur außergerichtlichen Streitbeilegung an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Versicherer nimmt am Verfahren des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil. Für Beschwerden über den Versicherer steht Ihnen auch als zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx zur Verfügung. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, wird durch die Nutzung einer oder mehrerer der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht berührt. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versiche- rungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgeset- zes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei- tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Versicherer (Anschrift siehe Ziffer 1) zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zuge- stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die- sem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der wie folgt errechnet werden kann: (Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat x 1/30 der monatli- chen Beitragsrate). Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätes- tens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor...
Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice des Versicherers: Der Versicherer wird versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an den Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann de wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsver- trägen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeilegungsverfahren des Ombudsmanns nimmt der Versicherer teil. Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einlei- tung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.