Art, Umfang und Höhe der Förderung Musterklauseln

Art, Umfang und Höhe der Förderung. Art der Förderung‌‌‌ Die Fördermittel werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Umfang der Förderung‌ Der Umfang der Förderung richtet sich nach § 20 KHSFV und der damit verbundenen Einor- dung der einzelnen Maßnahmenpositionen als förderungsfähige Kosten. Demnach werden fol- gende Kosten als förderfähig anerkannt: - für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Beratungsleistungen bei der Planung, Ausschreibung und Beschaffung des konkreten Vorhabens, - für erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich der Kosten für Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, - für räumliche Maßnahmen, soweit sie für die technischen, informationstechnischen und personellen Maßnahmen erforderlich sind; bei Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 10 KHSFV nur in Höhe von höchstens 10 Prozent der gewährten Fördersumme - für die Beschaffung von Nachweisen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV. Förderfähige Kosten beinhalten insbesondere Investitionskosten für die Beschaffung, Entwick- lung, Errichtung oder Erweiterung während der Projektlaufzeit sowie den initialen Betrieb (bis zu drei Jahre) der erforderlichen technischen und informationstechnischen Maßnahmen oder deren Entgelt zur Nutzung von bereitgestellter Software im Rahmen von sog. Dienstleistungs- oder Nutzungsverträgen oder Subscriptionmodellen, wie z. B. Pay as You Use oder Platform as- a-Service über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Förderfähig sind, abgesehen von Förder- tatbestand 7 (4.3.7.), nur Kosten, der von 4.1.1. erfassten Einrichtungen. Da die geförderten Di- gitalisierungsmaßnahmen nachhaltig implementiert werden sollen und damit auch über die Projektlaufzeit reichen sollen, ist im Rahmen der Projektlaufzeit in Abhängigkeit der jeweiligen Maßnahme ein Eigentumsübergang zum Krankenhausträger anzustreben (z. B. Medikations- stellsysteme). Sofern ein Eigentumsübergang nicht möglich ist, ist dies im Rahmen der Bean- tragung nachvollziehbar zu begründen. Kosten für Wartung und Betrieb sind insgesamt für bis zu drei Jahre sowohl innerhalb als auch unmittelbar nach der Projektlaufzeit förderfähig und können daher auch für den Zeitraum nach Abschluss des Vorhabens geltend gemacht werden, sofern innerhalb der Projektlaufzeit die zukünftig anfallenden Kosten festgesetzt und somit eine zweckentsprechende Verwendung der Fördergelder nachgewiesen wurde. Personelle Maßnahmen und anteilige Personalkosten, die im Krankenhaus se...
Art, Umfang und Höhe der Förderung. Art der Förderung‌ Die Fördermittel werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Art, Umfang und Höhe der Förderung a) Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote bis zu 100 Prozent in Form eines Zuschusses gewährt, soweit nicht beihilferechtlich eine geringere Förderquote anzusetzen ist.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 4.1. Die Mittel werden für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endge- räten für die Ausleihe und Nutzung durch Lehrkräfte eingesetzt. Schulträger- seitig ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden. Den Betrieb außerhalb der schulischen Infrastruktur (lokales schulisches Netz- werk) zu sichern, ist nicht Aufgabe der Schulträger.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 6.1 Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 5.1 Die Zuwendung wird in einem Fördervertrag zwischen Antragstellenden und der LKJ als Erstempfängerin der Landesmittel vereinbart.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 5.1. Die Zuwendung wird in einem Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und der Emsländischen Landschaft e. V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim als Erstempfängerin der Landesmittel vereinbart.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 3.1. Die Zuwendung wird in einem Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und dem Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. vereinbart.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 5.1 Die Zuwendung wird in einem Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und dem Lüneburgische Landschaftsverband als Erstempfänger der Landesmittel vereinbart / mit Zuwendungsbescheid erteilt.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. 5.1 Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung zu 50% als zinsloses Darlehen und zu 50% als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.