Common use of Arzneimittel Clause in Contracts

Arzneimittel. Die Kosten der im Rahmen einer Heil- behandlung ärztlich verordneten, dem Arzneimittelgesetz entsprechenden und aus einer Apotheke bezogenen Arzneimittel werden erstattet. Rezept- gebühren werden ebenfalls erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten für alle nicht in Österreich registrierten Arzneimittel. Bei Arzneimittelbezug im Rahmen einer Heilbehandlung im Ausland gelten hinsichtlich der Regis- trierung die jeweiligen örtlichen Vorschriften. Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel werden er- stattet sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt aus der die Diagnose der Er- krankung hervorgeht, die Anfertigung oder Verwendung ausschließlich für Sie bestimmt ist und die entsprechenden Heilbehelfe in Orthopädie-, Sanitäts- häusern oder Apotheken bezogen/ gekauft wurden. Nicht versichert sind Messgeräte, die zur dauernden selbstständigen Über- wachung eines Krankheitsverlaufs (dazu gehören z.B. Geräte zur Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers) dienen. Ebenfalls nicht versichert sind allge- meine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und der Körperpflege. Dazu zählen z.B. Bettdecken für Allergiker, Heizkissen, Wärmeflaschen, Infrarotlampen oder andere Haushalts- geräte, die den Alltag zwar erleichtern, aber bei denen keine medizinische Indikation oder Notwendigkeit besteht. Haben wir für medizinische Heilbehelfe oder medizinische Hilfsmittel bereits Kostenersatz geleistet, so besteht ein neuerlicher Anspruch auf Leistungen erst nach Ablauf der üblichen Nutzungs- dauer, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt aus medizinischen Gründen eine Neuanschaffung notwendig ist. Leistungen für Sehbehelfe sind in Punkt (8) geregelt. Als Sehbehelfe gelten optische Brillen und Kontaktlinsen. Nicht erstattet werden Pflegemittel und Zubehör (z.B. Kontaktlinsenaufbewahrungs- lösung, Brillenputztücher, Brillenetui). Anstelle einer Leistung für Sehbehelfe werden auch Leistungen für refraktive Augenoperationen (z.B. Hornhaut- laserungen) erbracht.

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Samples: durchblicker.at, www.allianz.at

Arzneimittel. Die Kosten der im Rahmen einer Heil- behandlung Heilbe- handlung ärztlich verordneten, dem Arzneimittelgesetz entsprechenden und aus einer Apotheke bezogenen Arzneimittel werden erstattet. Rezept- gebühren werden ebenfalls erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten für alle nicht in Österreich registrierten Arzneimittel. Bei Arzneimittelbezug im Rahmen einer Heilbehandlung im Ausland gelten hinsichtlich der Regis- trierung die jeweiligen örtlichen Vorschriften. Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel werden er- stattet sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt aus der die Diagnose der Er- krankung hervorgeht, die Anfertigung oder Verwendung ausschließlich für Sie bestimmt ist und die entsprechenden Heilbehelfe in Orthopädie-, Sanitäts- häusern oder Apotheken bezogen/ gekauft wurden. Nicht versichert sind Messgeräte, die zur dauernden selbstständigen Über- wachung Überwachung eines Krankheitsverlaufs (dazu gehören z.z. B. Geräte zur Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers) dienen. Ebenfalls nicht versichert sind allge- meine allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und der KörperpflegeKörper- pflege. Dazu zählen z.z. B. Bettdecken für Allergiker, Heizkissen, Wärmeflaschen, Infrarotlampen oder andere Haushalts- geräte, die den Alltag zwar erleichtern, aber bei denen keine medizinische Indikation oder Notwendigkeit besteht. Haben wir für medizinische Heilbehelfe oder medizinische Hilfsmittel bereits Kostenersatz geleistet, so besteht ein neuerlicher Anspruch auf Leistungen erst nach Ablauf der üblichen Nutzungs- dauer, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt aus medizinischen Gründen eine Neuanschaffung notwendig ist. Leistungen für Sehbehelfe sind in Punkt (8) geregelt. Als Sehbehelfe gelten optische Brillen und Kontaktlinsen. Nicht erstattet werden Pflegemittel und Zubehör (z.B. Kontaktlinsenaufbewahrungs- lösungKontaktlinsenaufbewahrungslösung, Brillenputztücher, Brillenetui). Anstelle einer Leistung für Sehbehelfe werden auch Leistungen für refraktive Augenoperationen Augen- operationen (z.B. Hornhaut- laserungenHornhautlaserungen) erbracht.

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Samples: durchblicker.at, www.allianz.at