Empfehlungen Musterklauseln

Empfehlungen. In Bezug auf die Garantien „Feuer“ und „Diebstahl und Vandalismus“ muss der Versicherungsnehmer die Gesellschaft über folgende Änderungen informieren: ◼ Ort des Risikos (Beispiel: Umzug), ◼ Nutzungsart des Gebäudes (Beispiel: Abwesenheit an über 60 (sechzig) aufeinanderfolgenden Tagen), ◼ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigte Parameter (Beispiel: Zusammensetzung der Außenwände und des Dachs), ◼ Wert des Gebäudes oder des Inhalts (Beispiel: Aufwertung oder Renovierung des Gebäudes, Aufstockung des Inhalts), ◼ zur Außerkraftsetzung der Proportionalitätsregel berücksichtigte Parameter. Weitere Elemente einer etwaigen Risikoerhöhung sind: ◼ die Nutzung neuer Materialien, Geräte, Verfahren und Techniken, ◼ jede Änderung an den Geräten sowie an deren Betriebs- oder Einsatzbedingungen, ◼ die Gründung neuer Betriebsniederlassungen, ◼ die Ausübung neuer Tätigkeiten, ◼ die Vermarktung neuer Produkte, ◼ die Änderung der Personalsituation, ◼ die Änderung der Fläche eines Landwirtschaftsbetriebs um über 10 % der angegebenen Fläche.
Empfehlungen. Die Kollektivvertragspartner empfehlen a) hinsichtlich Zusatzpensionen innerbetrieblich eine Regelung zu treffen, die eine Minderung der Ver- sorgung möglichst vermeidet. b) bei Blockung der Altersteilzeit eine Regelung für den Urlaub in der Freistellungsphase vorzusehen (zB vorzusehen, dass sich für jede Urlaubswoche, die in der Freistellungsphase entsteht, die Einarbei- tungsphase um die vereinbarte durchschnittliche Wochen-Arbeitszeit verkürzt, so dass der Urlaub in den Zeiträumen jeden Urlaubsjahres der Freistel- lungsphase, die den nicht erworbenen Zeitgut- schriften entsprechen, verbraucht werden kann und wird). c) eine Regelung zu treffen, die die Rückkehr zur Voll- beschäftigung während der Laufzeit der Vereinba- rung aus außerordentlich wichtigen persönlichen Gründen (wirtschaftliche Notlage zB aus familiären Gründen) ermöglicht, soweit den Arbeitgeber da- durch keine Pflicht zur Rückzahlung der bereits auf Grund der Altersteilzeit erhaltenen Leistungen trifft und dem nicht betriebliche Gründe entgegen- stehen. § 4d Sabbatical‌ Zum Aufbau längerer zusammenhängender Freizeit (Sabbatical) kann durch freiwillige Betriebsvereinba- rung ein Durchrechnungszeitraum bis zu höchstens 3 Jahren mit unmittelbar anschließender Sabbatical- konsumation vereinbart werden. Derartige Betriebs- vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Kenntnisnahme der Kollektivvertragspartner und sollen insbesondere nachfolgende Punkte regeln: – Ansparen durch Entgeltverzicht und/oder Ansparen durch Zeit – Geltungsbereich und Geltungsdauer – Teilnehmerkreis und Teilnehmerauswahl – Durchrechnungszeitraum und Konsumation der an- gesparten Zeit – Ausmaß und Bewertung der angesparten Stunden – Ansprüche nach der Dauer der Dienstzeit und auf 13. und 14. Gehalt – Wiedereingliederungsmaßnahmen nach dem Sab- batical – Rücktrittsmöglichkeiten seitens Arbeitgeber und Ar- beitnehmerIn – Ausmaß der Vergütung der angesparten Stunden bei Rücktritt vom Sabbatical oder bei Auflösung des Dienstverhältnisses – Kündigungsschutz nach dem Sabbatical – Individuelle Vereinbarung mit dem/der Arbeitneh- mer/in – Sabbatical bei Überstundenpauschalbezieher (1) Überstunden sind ausdrücklich angeordnete Ar- beitsstunden, die über die auf Grundlage der kollek- tivvertraglichen Normalarbeitszeit (§ 4) festgelegte tägliche Arbeitszeit sowie über die Mehrarbeit gemäß § 4b hinausgehen. Überstunden sind mit einer Grund- vergütung und einem Zuschlag zu entlohnen. Bei an- derer Verteilung der Normalarbei...
Empfehlungen. Von Novar bezüglich der Nutzung, des Designs, der Anwendung oder des Betriebs der Waren erteilte Empfehlungen oder gewährte Unterstützung stellen keine Zusicherungen oder Garantien irgendeiner Art dar. Solche Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwertet, ohne jegliche Haftung durch Novar. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Tauglichkeit der Waren für die Nutzung in der/den Anwendung/en des Käufers festzustellen. Soweit keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, begründet das Unterlassen von Empfehlungen oder Unterstützung ebenfalls keine Haftung von Novar.
Empfehlungen. Die Rechercheergebnisse zeigen deutlich, dass Arbeitsrechtsverletzungen in der türkischen Schuh- und Lederindus- 28 trie weit verbreitet sind. Da öko-soziale Standards nachhaltig nur verbessert werden können, wenn dies entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschieht, zielen unsere Empfehlungen auf fünf Ebenen ab: die Schuhfabriken, die türkische Regierung, die Markenunternehmen, Multi-Stakeholder-Initiativen sowie die EU bzw. nationale europäische Regierungen. 1. Das System der „doppelten Buchführung” und Falschdokumentation sollte unterbunden und den ArbeiterInnen muss der Lohn ausgezahlt werden, der ihrer Arbeit entspricht und ihnen gesetzesmäßig zusteht. Dabei sind die vollen Arbeitgeberbeiträge in das Sozialversicherungssystem abzuführen, um den Beschäftigten ihr verfassungsmäßiges Anrecht auf soziale Sicherung zu ermöglichen. 2. Alle ArbeiterInnen jeglicher Herkunft und jeglichen Geschlechts sollten offiziell bei der Sozialversicherung und den entsprechenden staatlichen Stellen registriert werden, damit sie ihr Recht auf soziale Sicherung in Anspruch nehmen können. 3. Das Basiseinkommen für eine 45-Stunden- Woche sollte auf ein existenzsicherndes Niveau erhöht werden, so dass ArbeiterInnen nicht auf Überstunden oder andere Einkommen angewiesen sind, um ihre Grundbedürfnisse und die ihrer Familie zu decken. 4. Überstunden sollten freiwillig sein. Im Falle von Überstunden müssen alle von der Gesetzgebung vorgesehenen Zulagen vollständig gezahlt werden. 5. ArbeiterInnen müssen bezüglich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausreichend geschult werden. Sicherheitskleidung muss in ausreichendem Maße und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6. Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen sind zu vermeiden. Dies sollte durch funktionierende Belüftung, Hygiene, abgesicherte Maschinen, ausreichende Qualifizierung etc. festgeschrieben werden. 7. ArbeiterInnen, die unter berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen leiden, sollten angemessen behandelt und entschädigt werden. 1. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, wie sie in der türkischen Verfassung und in den von der Türkei ratifizierten ILO-Kernarbeitsnormen 87 und 98 verankert sind, sollten vom Staat unbedingt gefördert und geschützt werden. 2. ArbeiterInnen sollte es erlaubt und möglich sein, sich ohne Angst für die Durchsetzung ihrer Rechte zu organisieren und zu protestieren. 3. Informelle Beschäftigung muss eingedämmt werden, um die Lebens- und Arbeitsrealitäten von ArbeiterInnen tragbar ...
Empfehlungen. Die Kollektivvertragspartner empfehlen: a) Hinsichtlich Zusatzpensionen innerbetrieblich eine Regelung zu treffen, die eine Minderung der Versorgung möglichst vermeidet. b) Bei Blockung der Altersteilzeit eine Regelung für den Urlaub in der Freistellungspha- se vorzusehen (z. B. vorzusehen, dass sich für jede Urlaubswoche, die in der Freis- tellungsphase entsteht, die Einarbeitungsphase um die vereinbarte durchschnittliche Wochen-Arbeitszeit verkürzt, sodass der Urlaub in den Zeiträumen jeden Urlaubs- jahres der Freistellungsphase, die den nicht erworbenen Zeitgutschriften entspre- chen, verbraucht werden kann und wird).
Empfehlungen. Die Kollektivvertragspartner empfehlen:
Empfehlungen. Die Vertragspartner empfehlen den Prüfungseinrichtungen, die Mehrkosten für nachfolgende Bereiche insbesondere auch auf Anerkennung als Praxisbesonderheit zu prüfen:
Empfehlungen. Das OHG empfiehlt 4.1. die Geräte für einen Schadensfall über eine entsprechende Versicherung abzusichern; 4.2. dem Alter entsprechende Jugendschutz- und Filtereinstellungen vorzunehmen, App- Store-Beschränkungen zu konfigurieren und/oder Benutzerkonten mit eingeschränk- ten Rechten anzulegen; 4.3. die auf dem Gerät gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern; 4.4. als Erziehungsberechtigte stets mit den Kindern im Gespräch zu bleiben über die Risi- ken und Gefahren im Netz (z.B. in sozialen Netzwerken) und über einen sinnvollen und ausgewogenen Medienkonsum.
Empfehlungen. Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die dahingehend von Lazard beraten wurden, erachten die Bedingungen des Zusammenschlusses als fair und angemessen. Bei ihrer Beratung hat Lazard die wirtschaftliche Bewertung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel berücksichtigt. Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel beabsichtigen deshalb einstimmig, den TUI Travel Anteilsinhabern zu empfehlen, bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel für das Scheme und die in der Hauptversammlung der TUI Travel vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen; die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, haben selbst bereits eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung in Bezug auf die von ihnen als wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 1.135.168 TUI Travel Anteilen abgegeben, die insgesamt circa 0,100 % des am 12. September 2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen. Die Bank of America Xxxxxxx Xxxxx und Barclays haben gegenüber den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel ebenfalls in Bezug auf den Zusammenschluss finanzielle Beratung erbracht. Xxxxx Xxxx ist ein Direktor und Chief Executive der TUI Travel und auch Mitglied des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen gilt Xxxxx Xxxx für die Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf den Zusammenschluss nicht als Unabhängiger Direktor der TUI Travel und war an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder hat darüber beschlossen. Entsprechend war Xxxxx Xxxx auch nicht an Entscheidungen des Vorstands der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss beteiligt. Auch an der formalen Empfehlung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel oder des Vorstands der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss, die in dieser Bekanntmachung enthalten ist, war Xxxxx Xxxx nicht beteiligt. Xxxxx Xxxxx Kommentar zum Zusammenschluss ist vorstehend wiedergegeben. Wie vorstehend beschrieben, hat die TUI AG im Rahmen der betreffenden Versammlungen der Anteilsinhaber der TUI Travel von Xxxxx Xxxx, seiner Familie sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt rund 0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel ...
Empfehlungen. Es ist ratsam, zum Wohl Ihrer Kinder folgende Artikel mit- zubringen: Sonnenschutz (Sonnencreme, Sonnenbrille, Hut), angepasste Kleidung (Badeanzug, Sportschuhe), Anti-Mücken-Produkt, Decke, Windeln, vollständige Gesundheitsakte und aufblasbare Schwimmhilfen (für Nichtschwimmer).