Common use of Attentat Clause in Contracts

Attentat. Jede Form eines Aufruhrs, eines Volksaufstandes, eines Terror- oder Sabotageakts, namentlich: ◼ Aufruhr: Eine gewalttätige, auch nicht abgesprochene Veranstaltung einer Gruppe von Personen, die durch einen erregten Gemütszustand sowie aufständische oder gesetzwidrige Handlungen charakterisiert ist sowie durch Widerstand gegen die Stellen, die mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung beauftragt sind, ohne dass jedoch danach gestrebt wird, den Staatsapparat zu stürzen. ◼ Innere Unruhen: Gewalttätige Demonstrationen, die nicht als Aufruhr gelten können, sich aber in Form einer Unruhestiftung äußern, die zu Unruhen oder gesetzwidrigen Handlungen führen. ◼ Volksbewegung: Eine gewalttätige, auch nicht abgesprochene Veranstaltung einer Gruppe von Personen, die zwar keinen Aufstand gegen die herrschende Gewalt bezweckt, jedoch durch einen erregten Gemütszustand gekennzeichnet ist, der sich in Aufruhr oder gesetzwidrigen Handlungen manifestiert. ◼ Terror- oder Sabotageakt: Heimlich organisierte Handlung zu ideologischen, politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken, die einzeln oder in Gruppen ausgeführt wird und durch die Gefährdung von Personen oder die Zerstörung von Gütern gekennzeichnet ist: - entweder, um die Öffentlichkeit einzuschüchtern und ein Klima der Unsicherheit zu schaffen (Terrorismus) - oder um den Verkehr oder den normalen Betrieb eines Dienstes oder Unternehmens zu behindern (Sabotage).

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