Definitionen / Begriffsbestimmungen Musterklauseln

Definitionen / Begriffsbestimmungen. Die in dieser Anlage verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen gemäß der „Vereinbarung Vorabstimmung“ und „Zusatzvereinbarung WBCI“ zugeschrieben wird.
Definitionen / Begriffsbestimmungen. 3.1.1 Wenn eine Weiterfahrt nach einem Schadensfall unmöglich ist/Immobilisierender Schadensfall Wenn das versicherte Fahrzeug nach einem Schadensfall am Ort des Schadens nicht mehr weitergefahren werden kann oder es abnormale oder gefährliche Fahrbedingungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung schaffen würde, die die Sicherheit von Personen oder des Fahrzeugs nach einem der folgenden Ereignisse beeinträchtigen würden: Verkehrsunfall, Brand, Akte des Vandalismus oder mutwillige Akte (also Schäden, die durch eine dumme Tat entstehen), Diebstahl und versuchter Diebstahl, sowie durch Tiere verursachte Schäden.
Definitionen / Begriffsbestimmungen. 6.1.1 Versicherter • Der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen, also: - sein Ehegatte oder Lebenspartner(in), mit dem/der er zusammenlebt; - jeder Verwandte oder Verschwägerte in direkter Linie in seinem Haushalt, der selbst keine eigenen Einkünfte hat. • der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs. • der Halter des versicherten Fahrzeugs. • jede Person, die dazu ermächtigt ist das versicherte Fahrzeug zu lenken oder darin unentgeltlich Platz zu nehmen. • die Hinterbliebenen einer der oben genannten Personen, wenn eine Person nach einem Vorfall unter Beteiligung des versicherten Fahrzeugs verstirbt, soweit die Verfolgung ihrer Interessen mit dem Ersatz des unmittelbar durch diesen Tod entstehenden Schadens in Zusammenhang steht. Um zu verhindern, dass sich dieser Vertrag für den Versicherungsnehmer nachteilig auswirkt, ist festgelegt, dass im Fall eines Rechtsstreits zwischen den Versicherten untereinander nur • der Versicherungsnehmer gegenüber anderen Personen; und • der Verwandte gegenüber jeder anderen Person als dem Versicherungsnehmer oder einer seiner Verwandten durch diesen Vertrag begünstigt sein dürfen. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch sein Einverständnis erklärt und wenn der verlangte Schadenersatz tatsächlich Gegenstand einer Haftpflichtversicherung ist, so werden auch die anderen Personen aus dem Vertrag begünstigt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.