Common use of Aufbewahrungsfristen Clause in Contracts

Aufbewahrungsfristen. Der AN ist dazu verpflichtet, die gesamten Unterlagen und Daten das Projekt betreffend für den Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Der AN verpflichtet sich, den AG 10 Wochen vor Ablauf der 10jährigen Aufbewahrungsfrist nochmals über den Verbleib der Unterlagen und Daten schriftlich zu informieren und ihm eine kostenlose Übergabe der Unterlagen und Daten in bearbeitbarer Form anzubieten. Der AG hat das Recht jederzeit die Herausgabe der aufbewahrten Unterlagen und Daten in bearbeitbarer Form zu verlangen. In diesem Fall hat der AN dem AG die herausverlangten Unterlagen und Daten binnen 14 Kalendertagen zu übermitteln. Der AN hat jedoch das Recht für seine Dokumentation eine Kopie der Unterlagen und Daten anzufertigen.

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Samples: weber-bau.at, aichinger-bau.at, glatzhofer.at