Aufgabe. Der Schulzweckverband ist Xxxxxx der Integrierten Gesamtschule (IGS) Landstuhl. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die dem Schulträger nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen obliegen. § 2 Verbandsmitglieder des Schulzweckverbandes sind der Landkreis Kaiserslautern und die Verbandsgemeinde Landstuhl. § 3 Name und Sitz
Aufgabe. Die Vertragskommission hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Grundsätze und Verfahrensregelungen zur Erbringung und Vergütung sowie der Prüfung von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie zur Koordination damit verbundener Leistungen nach dem SGB IX gemäß den Änderungsvorschriften des Bundesteilhabegesetztes zu erarbeiten und durch rahmenvertragliche Vereinbarungen festzulegen und nach Bedarf durch Ergänzungen oder Änderungen weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Vertragskommission werden keine Einzel- Vertragsverhandlungen geführt.
Aufgabe. Die Aufgabepost ist die Post: Die Sendungen werden aufgegeben: Bei der Aufgabepost an den Tagen Montag - Xxxxxxx von 8:00 bis 15:00 Uhr Die Aufgabe von mehr als 20000 Stk. kündigt der Absender der ČP mindestens 2 Tage im Voraus an: X an die Telefonnummer: X per E-Mail an die Adresse: X Die Aufgabe von mehr als 500 Stk. kündigt der Absender der ČP mindestens 2 Tage im Voraus an: X an die Telefonnummer: X Bei jeder Aufgabe übergibt der Absender das dreifach ausgefüllte Formular „Auflistung der GESCHÄFTSSCHREIBEN aufgegeben am …..", in dem die Post dem Absender die Anzahl der aufgegebenen Sendungen bestätigt und die bestätigte Xxxxx gibt sie dem Absender zurück. Gleichzeitig übergibt der Absender mit der „Auflistung der GESCHÄFTSSCHREIBEN aufgegeben am …….." ein Muster der aufgegebenen Sendung, das die ČP behält. Vor der Aufgabe macht der Absender von den Sendungen die Bänder gemäß den Anforderungen der ČP. Im Falle der Aufgabe über 5 000 Stk. der Sendungen übergibt der Absender der Post das ausgefüllte Formular „Liste der Bänder der GESCHÄFTSSCHREIBEN aufgegeben am ……..". Die Liste der Bänder fertigt der Absender an und sie muss dem in den Postbedingungen dieses Dienstes angegebenem Muster entsprechen. Die ČP übergibt dem Absender schriftliche Anweisungen (Arbeitsvorgänge) mit näheren Instruktionen, die das Vorgehen des Absenders bei der Aufgabegemäß den vorherigen Punkten dieses Absatzes anpassen. Sämtliche auf Grund dieser Vereinbarung aufgegebenen Sendungen markiert der Absender gemäß der Anlage Nr. 1, und zwar in Abhängigkeit von der Zahlungsweise des Preises für den Dienst und von der Art der Sendung. Der Absender verpflichtet sich zu einer einmaligen Mindestaufgabe von wenigstens 500 Stk. der Sendungen des übereinstimmenden Ausmaßes, des übereinstimmenden Inhaltes, der übereinstimmenden Form und der gleichen Gewichtsstufe gemäß der Postbedingungen der Tschechischen Post Česká pošta, s.p. Wenn der Absender bei der ČP als Vermittler eines anderen Betreibers der Postdienste die ursprünglich bei einem anderen Betreiber der Postdienste aufgegebenen Sendungen aufgibt, als Česká pošta, s.p., deren Absender nicht selbst der Absender war, ist er verpflichtet, die ČP über diese Tatsache ohne überflüssigen Verzug zu informieren. Der Absender ist gleichzeitig verpflichtet, bei der Übergabe der Sendungen die ČP zu informieren, die von den aufgegebenen Sendungen die Sendungen gemäß dem vorhergehenden Satz darstellen. Im Fall der Nichterfüllung der Pflicht des Absend...
Aufgabe. Briefsendungen können grundsätzlich durch Einwurf in Briefkästen oder Post- Versandboxen, bei Post-Geschäftsstellen oder bei Landzusteller*innen, wo dieses Service angeboten wird zur Aufgabe gebracht werden. Der*die Absender*in hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er*sie der Post nach der Aufgabe seiner*ihrer Sendung erteilt.
Aufgabe. Aufgabe der Kommission ist die Beratung und Beschlussfassung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, solange und soweit die Zentral-KODA von ihrer Regelungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 1 Zentral-KODA-Ordnung keinen Gebrauch gemacht hat oder macht. Die durch die Kommission nach Maßgabe dieser Ordnung beschlossenen und vom Diözesanbischof in Kraft gesetzten arbeitsrechtlichen Regelungen gelten unmittelbar und zwin- gend.
Aufgabe. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es
Aufgabe. Er dient der Unterstützung und Beratung der Vereinsleitung in wichtigen Angelegenheiten des Vereins. Grundsatzfragen sind von der Vereinsleitung einzuberufen und von ihm zu beschließen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Aufgabe. Zu dem PV-Projekt an der Adresse Xxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx soll im Rahmen des Schiedsgutachtens die Abnahmereife der Anlage festgestellt werden und eventuelle Ab- weichungen benannt und hinsichtlich der Abnahmerelevanz bewertet werden, also ob ggf. unter Auflagen (terminierte Mängelliste) die Abnahmefähigkeit vorliegt. Die Anlage wurde am 18.8.2018 durch den öbuv. Sachverständigen Xxxxxxxxxxx begutachtet. Die hierbei getroffenen Feststellungen und Vorarbeiten wurden vom Leistungsempfänger A nicht akzeptiert.
Aufgabe. Der Verband hat die Aufgabe, für die Mitglieder Trink- Brauch- und Löschwasser zu be- schaffen.
Aufgabe. 1Die PVK amtet als vorschiedsgerichtliche Schlichtungsinstanz für sämtliche Meinungs- verschiedenheiten, welche sich aus der Anwendung des in Artikel 1 erwähnten Tarifver- trages ergeben. 2Die PVK behandelt Anfragen über Tarifinterpretationen und Neutarifierungen. Sie be- fasst sich ausserdem mit der Beurteilung von Massnahmen und Methoden in der Ernäh- rungsberatung. 3Die PVK berücksichtigt bei ihren Empfehlungen die Aspekte der Wirksamkeit, Wirtschaft- lichkeit und Zweckmässigkeit. 4Die PVK ist zuständig für die Festsetzung der Beiträge der Nichtmitglieder und deren Verwendung. 5Die PVK koordiniert ihre Tätigkeit mit der PVK, welche zwischen den Versicherern und dem Schweizerischen Verband diplomierter Ernährungsberaterinnen vereinbart wurde.