Aufgabe Musterklauseln

Aufgabe. Der Schulzweckverband ist Xxxxxx der Integrierten Gesamtschule (IGS) Landstuhl. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die dem Schulträger nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen obliegen. § 2 Verbandsmitglieder des Schulzweckverbandes sind der Landkreis Kaiserslautern und die Verbandsgemeinde Landstuhl. § 3 Name und Sitz
Aufgabe. (1) Das Haus des Kindes „Guter Hirte“ arbeitet auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes (BayKiBiG) und dessen Ausführungsverordnungen. Es verfügt über die Betriebserlaubnis nach Art. 19 Nr. 1 BayKiBiG und erfüllt die vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsziele nach Art. 13 BayKiBiG.
Aufgabe. Besondere Vertragsarten
Aufgabe. Das Gemeinschaftshaus Unterhohenried ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Haßfurt. Vermieterin sind die Sportfreunde Unterhohenried 1948 e.V. Die Vermietung des Gemeinschaftshauses Unterhohenried erfolgt privatrechtlich.
Aufgabe. Der Schulzweckverband ist Xxxxxx der Bettina von Arnim Integrierten Gesamtschule (IGS) Otterberg. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die dem Schulträger nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen obliegen. § 2 Verbandsmitglieder des Schulzweckverbandes sind der Landkreis Kaiserslautern, die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg. § 3 Name und Sitz
Aufgabe. Bei der durch (Frau/Herr) ______________ ausgeführten Aufgabe handelt es sich um: (Aufzählung der Aufgaben) - - - Die HSK-Trägerschaft ist verantwortlich für die Kursorganisation und die Klassenzusammensetzung.
Aufgabe. (1) Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es
Aufgabe. 1Die PVK amtet als vorschiedsgerichtliche Schlichtungsinstanz für sämtliche Meinungs- verschiedenheiten, welche sich aus der Anwendung des in Artikel 1 erwähnten Tarifver- trages ergeben. 2Die PVK behandelt Anfragen über Tarifinterpretationen und Neutarifierungen. Sie be- fasst sich ausserdem mit der Beurteilung von Massnahmen und Methoden in der Ernäh- rungsberatung. 3Die PVK berücksichtigt bei ihren Empfehlungen die Aspekte der Wirksamkeit, Wirtschaft- lichkeit und Zweckmässigkeit. 4Die PVK ist zuständig für die Festsetzung der Beiträge der Nichtmitglieder und deren Verwendung. 5Die PVK koordiniert ihre Tätigkeit mit der PVK, welche zwischen den Versicherern und dem Schweizerischen Verband diplomierter Ernährungsberaterinnen vereinbart wurde.
Aufgabe. (1) Die Vertragskommission hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Grundsätze und Verfahrensregelungen zur Erbringung und Vergütung sowie der Prüfung von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie zur Koordination damit verbundener Leistungen nach dem SGB IX gemäß den Änderungsvorschriften des Bundesteilhabegesetztes zu erarbeiten und durch rahmenvertragliche Vereinbarungen festzulegen und nach Bedarf durch Ergänzungen oder Änderungen weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Vertragskommission werden keine Einzel- Vertragsverhandlungen geführt.
Aufgabe. Er dient der Unterstützung und Beratung der Vereinsleitung in wichtigen Angelegenheiten des Vereins. Grundsatzfragen sind von der Vereinsleitung einzuberufen und von ihm zu beschließen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.