Vorsitzender Musterklauseln

Vorsitzender. Xxxx-­‐Xxxxxxx Xxxxxxxxxx
Vorsitzender. Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxx ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN Vorstandsmitglied Präsident Mag. Xxxxxx Xxxxxx Univ.-Prof. DI Xx. Xxxxx Xxxxxx Wien, am 16. 12. 2003 VEREINBARUNG‌ abgeschlossen zwischen dem Verein FORSCHUNG AUSTRIA – Gemeinnützige Vereinigung zur Förde- rung der außeruniversitären Forschung und dem Ös- terreichischen Gewerkschaftsbund
Vorsitzender. 2. Vorsitzender Beschlossen von der Mitgliederversammlung, am 23.03.2009 Allgemeines Land- wie Wasserliegeplätze werden in der Regel nur an Vollmitglieder zur persönlichen Nutzung vergeben. Der Antrag für einen Liegeplatz ist bis zum 1. Januar des Jahres für die kommende Xxxxxx- und Wintersaison schriftlich über das Formular –Liegeplatzantrag- oder elektronisch per E-Mail (PDF-Formular Liegeplatzantrag) an den 1. Anlagenwart vom Mitglied zu stellen. Alle Pflichtfelder des Formblattes sind mit korrekten Daten auszufüllen, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Eine gültige Bootshaftpflichtversicherung ist im Antrag zu bestätigen. Bis zum 1. April können Liegeplätze gegen Stornogebühren nach Gebührenordnung zurückgezogen werden, danach ist der gesamte Jahresbeitrag fällig. Anträge nach dem Abgabetermin können nur bearbeitet werden, wenn noch Plätze verfügbar sind. Der Ablauf der Vergabe von Liegeplätzen ist in der Anlagenordnung beschrieben. Auch Kurzzeitlieger (bis insgesamt 4 Wochen Frühjahr/Xxxxxx) müssen ebenfalls einen Liegeplatzantrag stellen, damit sie bei der Vergabe hinreichend berücksichtigt werden und alle wichtigen Daten wie z. B. Adressen, Erreichbarkeit, Versicherung und Bootsabmessungen den Anlagenwarten verfügbar sind. Die Anträge dienen auch zur Pflege der Booteignerliste im Verein. Ein Stellplatz in der Bootlagerhalle ist ebenfalls über einen Liegeplatzantrag zu beantragen. Soweit dem zugestimmt werden kann, führt dies zu einem Einzelvertrag zwischen Antragsteller und SG-HFB mit mehrjähriger Laufzeit. Die Liegeplatzvergabe (Land und Wasser) soll den aktiven Wassersport fördern. Stillgelegte Boote, die in der vergangenen Saison nicht genutzt wurden, müssen die Stilllegung und vorrausichtliche Wiedernutzung auf dem Liegeplatzantrag schriftlich erklären bzw. begründen. Dies wird bei der Vergabe der Liegeplätze vom Vorstand individuell berücksichtigt und entschieden. Mittelfristig kann dies zum Entzug der Liegeplatzberechtigung führen. Um möglichst vielen Mitgliedern einen Liegeplatz zu ermöglichen, wird zunächst nur für ein Boot/Mitglied ein Liegeplatz zugesagt. Weitere Liegeplätze werden erst vergeben, nachdem alle Antragsteller erstversorgt werden konnten und noch weitere freie Plätze verfügbar sind. Das Nutzungsrecht für einen Liegeplatz ist personengebunden und damit nicht übertragbar. Es darf nur für das Boot genutzt werden, welches vom Liegeplatzinhaber unter seinem Namen beantragt und genehmigt wurde. Eine Weitervermietung bzw. eine komm...
Vorsitzender. (Dieser Brief ist von den Vertretern des Vereins im Rechtsverkehr zu unterzeichnen)
Vorsitzender. 2. Vorsitzender Beschlossen von der Mitgliederversammlung, am 31.03.2016 Zielsetzung dieses Anhanges zur Anlagenordnung ist die grundsätzliche Erhöhung der Sicherheit beim Betrieb von Bootstrailern, die Vermeidung von Unfällen und Beschädigungen sowie im Schadensfall der Haftungsausschluss für den Zugmaschinenfahrer, das Begleitpersonal und den Verein, soweit letzterer rechtlich zulässig ist. - Transport von Booten mit zugelassenen Trailern und zulassungsbefreiten Hafentrailern auf öffentlichen Straßen mit Zugmaschinen der SG-HFB im Rahmen der 6km/h-Regelung. - Transport von Booten auf dem Vereinsgelände mit vereinseigenen oder privaten Zugfahrzeugen. - Private Trailer der Mitglieder wie auch Vereinstrailer der SG-HFB. - Eigenbauten aber auch industriell hergestellte Anhänger. - Diese Regelung gilt nicht für Jollentrailer sowie Jollenslipwagen. - Anforderungen an zulassungsbefreite Trailer, im Folgenden als Hafentrailer bezeichnet - Ausrüstung von Hafentrailern - Gutachten bezüglich Verkehrssicherheit - Betrieb von Hafentrailern - Transport- und Ladungssicherung - Haftungsregelungen
Vorsitzender. Anlage 1
Vorsitzender. Weitere Bestandteile der Nutzungsvereinbarung:
Vorsitzender. Xxxxxx Xxxx Tel. 0152 - 0000 0000 xxxxxx@xxx.xxx xxxxxxxx.xxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxx Tel. 06195 - 64477 xxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxxxx.xx Buchungen für Veranstaltungen und Führungen über Xxxxxxxx Xxxxxx Tel. 06174 - 0000000 xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx Bankverbindung Frankfurter Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 40 BIC: FF VB DE FF Museumsverein Kelkheim, Förderkreis für Möbelhandwerks- und Stadtgeschichte e. V., Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Tel. 06195 – 0000000 (AB) Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung gemäß DS-GVO und BDSG 1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Museumsvereins Kelkheim – Förderkreis für Möbelhandwerks- und Stadtgeschichte e. V. werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, die sonstigen Kontaktdaten (soweit vorhanden: Telefon, Telefax, E-Mail), sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.