Aufgaben des Verwalters Musterklauseln

Aufgaben des Verwalters. Der Verwalter verpflichtet sich, den vor bezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten und im Interesse des Eigentümers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Aufgaben des Verwalters. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus diesem Vertrag. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter. Die Vergütung des Verwalters ist in § 7 geregelt. Es wird eine Vergütung, die sich aus Grundvergütung und variabler Vergütung (VV) zusammensetzt, vereinbart. Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Ziffern 3.1. bis 3.6. näher definiert. Im Zweifel sind die Tätig- keiten des Verwalters, soweit sie dem Verwalter in diesem Vertrag übertragen wurden, mit der Grundvergütung abgegolten. Eine variable Vergütung ist stets nur dann geschuldet, sofern und soweit ihr Entstehen nicht auf eine Pflichtverletzung des Verwalters zurück- zuführen ist. Der Verwalter hat für die variable Vergütung gesondert Rechnung zu legen. Überträgt der Eigentümer dem Verwalter besondere Leistungen (BL) über die im Vertrag geregelten hinaus, ist der Verwalter zur Übernahme nur verpflichtet, wenn ihm der Mehraufwand zumutbar ist und angemessen vergütet wird. Werden neue gesetzliche Pflichten eingeführt (z. B. Prüf-, Abrechnungs-, Auskunftspflichten usw.), kann sich der Verwalter zur Erfüllung gegen Erstattung des Mehraufwandes verpflichten. Der Verwalter übernimmt die nachfolgend näher bezeichneten Aufgaben:
Aufgaben des Verwalters. Vertretung nach außen „Bauliche“ Verwaltung einer Liegenschaft Laufende „finanzielle“ Verwaltung Wohnungseigentümer – Vorausschau
Aufgaben des Verwalters. Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich allein nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Ausdrücklich wird Bezug genommen auf die Vorschriften der §§ 27, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes. WEG § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters / Leistung des Vertrages

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.