Änderung und Kündigung Musterklauseln

Änderung und Kündigung. Änderungen dieser Verwaltungsvereinbarung können im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und Finanzministerkonferenz der Länder vorgenommen werden. Diese Verwaltungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber allen Vertragspartnern schriftlich zu erklären. Die Kündigung einer Partei lässt das Vertragsverhältnis unter den übrigen Parteien unberührt.
Änderung und Kündigung. 10.1 Jede Änderung der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von den befugten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden, wobei andere Mittel der Änderung der Vereinbarung hiermit ausdrücklich von den Parteien ausgeschlossen werden. 10.2 Zusätzlich zu anderen Fällen für eine Beendigung (zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich Rücktritt), die dem Kunden gemäss dem anwendbaren Recht zustehen und ungeachtet anderer, in der Vereinbarung genannten Rechte des Kunden hinsichtlich der Kündigung der Vereinbarung, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch eine an den Anbieter gesendete schriftliche Benachrichtigung zu kündigen, wenn: (a) der Anbieter die sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen verletzt, der Kunde den Anbieter über den Verstoß informiert hat und der Kunde diesen Verstoß nicht innerhalb des von dem Kunden gewährten angemessenen Zeitraums behebt; (b) der Anbieter insolvent wird oder in Konkurs geht (erklärt oder beantragt) oder ähnliche Verfahren im Hinblick auf den Anbieter eingeleitet wurden; (c) wenn eine Entscheidung hinsichtlich der Auflösung und/oder Liquidierung des Anbieters getroffen wurde oder wenn sein Unternehmen aus einem beliebigen Grund geschlossen wurde (wenn auch nur zeitweilig); (d) wenn ein Eigentümerwechsel des Anbieters stattgefunden hat; (e) wenn der Anbieter oder ein Unterauftragnehmer des Anbieters die in Ziffer 13.1 unten dargelegten Asahi- Richtlinien verletzt. 10.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, wirkt sich die Kündigung der Vereinbarung nicht auf die Laufzeit einer anderen Vereinbarung aus, ungeachtet dessen, ob es sich um eine einzelne Vereinbarung oder eine Rahmenvereinbarung handelt (auch wenn die gekündigte Vereinbarung im Rahmen der jeweiligen Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde oder wenn die einzelne Vereinbarung in den Rahmen der gekündigten Vereinbarung fällt). 10.4 Der Anbieter ist nur dann berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen (diese Kündigung tritt durch eine schriftliche Kündigungsbenachrichtigung, die dem Kunden zugestellt wird, in Kraft), wenn der Kunde einen fälligen Betrag im Rahmen einer gültigen, unangefochtenen Rechnung, die der Vereinbarung entspricht, nicht zahlt und diesen Mangel nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Anbieters, in der die Zahlung des fälligen Betrags angefordert wird, behebt. 10.5 Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, muss ...
Änderung und Kündigung. Die DekaBank ist berechtigt, Änderungen in den DekaConcept? -Ansparplänen (z. B. Änderung der Ansparfonds bzw. der prozentualen Aufteilung) vorzunehmen. Der Kunde und die DekaBank können diese Vereinbarung jederzeit sofort und ohne Angabe von Gründen einseitig aufheben.
Änderung und Kündigung. Die Teilnahme am Affiliate Partner Programm ist beidseitig jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Nach erfolgter Kündigung hat der Partner alle Links nach l-carb Xxxx.xx zu beseitigen. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen und werden durch die auf den Webseiten des ehemaligen Affiliate Partners verbliebenen Banner und Links noch Transaktionen generiert, werden dafür keine Provisionen mehr gezahlt. l-carb Shop kann diesen l-carb Shop Partnervertrag jederzeit ändern oder ergänzen. Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Affiliate Partner per eMail an die eMail-Adresse, die dem Programmkonto zugeordnet wurde, 7 Tage vorher benachrichtigt. Änderungen sind beispielsweise Änderungen hinsichtlich der Werbekostenerstattung, der Zahlungsmethoden und der Anforderungen in Bezug auf das Partnerprogramm. Während der besagten 7- tägigen Frist können Sie – als einziges Rechtsmittel – eine schriftliche Mitteilung an l-carb Shop übermitteln und Ihre Einwände gegen die Änderungen darlegen; wenn Sie dies tun, endet Ihr Programm-Account automatisch am Stichtag der Änderung, gegen die Sie Einwände vorgebracht haben.
Änderung und Kündigung. Während der Laufzeit des Vertrags kann jede Partei eine Vertragsänderung beantragen. Der begründete Antrag muss begründet und allen Unterzeichnern schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle eines Änderungsantrags treten die Parteien binnen drei Monaten zusammen, um einen eventuellen Nachtrag zum Vertrag auszuhandeln. Wenn es nicht gelingt, sich über einen solchen Nachtrag zu einigen, gilt dieser Vertrag unverändert weiter. Jede der unterzeichnenden Parteien kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten kündigen. In dieser Frist beginnen die Verhandlungen.
Änderung und Kündigung. Die DGZ · DekaBank ist berechtigt, Änderungen in den DekaConcept plus? -Anspar- plänen (z. B. Änderung der Ansparfonds) vorzunehmen.

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  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Ver- sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versiche- rungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau- fenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versiche- rer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Ziffern 23.2 und 23.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht ver- strichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er den Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.