Aufgaben und Rechtsgrundlagen Musterklauseln

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge- sellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nachfolgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direktkommanditisten. Dar- über hinaus ist es die Aufgabe der Treuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver- mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.
Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben den Funktionen als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge­ sellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird in diesem Verkaufspros­ pekt insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treu­ händerin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investment­ gesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anle­ gern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direktkom­ manditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen treu­ händerisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treu­ handvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand­ vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver­ mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.