Aufrechnung und Abtretung Musterklauseln

Aufrechnung und Abtretung. 1. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Aufrechnung und Abtretung. 10.1. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind.
Aufrechnung und Abtretung. 1. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen erfolgen. Das gilt nicht soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.
Aufrechnung und Abtretung. 1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Aufrechnung und Abtretung. 14.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Aufrechnung und Abtretung. 6.1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen den BSR uneingeschränkt zu.
Aufrechnung und Abtretung. 8.1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
Aufrechnung und Abtretung. 20.1 Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber aus- geschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechten.
Aufrechnung und Abtretung. 10.1 Der AN ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
Aufrechnung und Abtretung. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ihretwegen Zahlungen zurückhalten, die schriftlich unbestritten, rechts- kräftig festgestellt oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der aufzurechnenden Forderung stehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte und Forderungen gegen Alcon an Dritte abzutreten.