Common use of Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte Clause in Contracts

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

Appears in 7 contracts

Samples: doerpsmobil-schwedeneck.de, cdn-uploads.moqo.de, lp.hop-on.de

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende be- treffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese . Diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig gegen- seitig voneinander abhängige Ansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. 11.1. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: cdn-uploads.moqo.de

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. 13.1. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: cdn-uploads.moqo.de

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. d. h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: cdn-uploads.moqo.de