Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen. Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen. Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Auf- sichts- oder Verwaltungsrats, oder, im Falle von Mexiko, als Verwaltungsmitglied oder Kommissar einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Vertragsstaat besteuert werden.
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen. Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einer Vertragspartei ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder eines ähnlichen Organs einer Gesellschaft, einer juristischen Person oder einer besonderen Vermö- genswidmung bezieht, die in der anderen Vertragspartei ansässig ist, können in der anderen Vertragspartei besteuert werden.
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen. Art. 17 Künstler und Sportler.