Aufteilungsannahmen bei fehlender Aufgliederung von Gerätepreisen. Sind die Gerätepreise gemäß ÖNORM B 2061 nicht in Abschreibung, Verzinsung und In- standhaltung (Reparatur) aufgegliedert und geht deren Aufteilung nicht aus der Kalkulation hervor, entfallen 60 % auf Abschreibung und Verzinsung und 40 % auf Instandhaltung (Re- paratur). Geht die Aufteilung der Preisanteile für Instandhaltung (Reparatur) aus der Kalkulation nicht hervor, entfallen je 50 % auf die Anteile „Lohn“ und „Sonstiges“.
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Aufteilungsannahmen bei fehlender Aufgliederung von Gerätepreisen. Sind die Gerätepreise gemäß ÖNORM B 2061 nicht in Abschreibung, Verzinsung und In- standhaltung Instandhaltung (Reparatur) aufgegliedert und geht deren Aufteilung nicht aus der Kalkulation hervor, entfallen 60 % auf Abschreibung und Verzinsung und 40 % auf Instandhaltung (Re- paraturReparatur). Geht die Aufteilung der Preisanteile für Instandhaltung (Reparatur) aus der Kalkulation nicht hervor, entfallen je 50 % auf die Anteile „Lohn“ und „Sonstiges“.
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Aufteilungsannahmen bei fehlender Aufgliederung von Gerätepreisen. Sind die Gerätepreise gemäß ÖNORM B 2061 nicht in Abschreibung, Verzinsung und In- standhaltung Instandhaltung (Reparatur) aufgegliedert und geht deren Aufteilung nicht aus der Kalkulation Kal- kulation hervor, entfallen 60 % auf Abschreibung und Verzinsung und 40 % auf Instandhaltung In- standhaltung (Re- paraturReparatur). Geht die Aufteilung der Preisanteile für Instandhaltung (Reparatur) aus der Kalkulation Kalkulati- on nicht hervor, entfallen je 50 % auf die Anteile „Lohn“ und „Sonstiges“.
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