Auftragsbearbeitung Musterklauseln

Auftragsbearbeitung. Der Kunde hat alle Aufträge vollständig und unmissverständlich zu erteilen und insbesondere alle wesentlichen Angaben zur Durchführung seiner Aufträge anzugeben. Die über die vorhandenen Kommunikationswege erteilten Kundenaufträge werden von der Bank im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufs bearbeitet. Zur Vermeidung von Missverständnissen hat sich der Kunde nach Erteilung eines Auftrages von der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung seines Auftrages durch die Bank zu vergewissern.
Auftragsbearbeitung. Der Kontoinhaber hat alle Aufträge vollständig und unmissverständlich zu erteilen und insbesondere alle wesentlichen Angaben zur Durchführung seiner Aufträge anzugeben. Die über die vorhandenen Kommunikationswege erteilten Kundenaufträge werden von der Bank im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufs bearbeitet. Zur Vermeidung von Missverständnissen hat sich der Kunde nach Erteilung eines Auftrages von der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung seines Auftrages durch die Bank zu vergewissern (z.B. Online Banking Abfrage, E-Mail-Bestätigung der Anlage im internen Postfach (insbesondere im Rahmen der Sparbrief-Anlage relevant), Kontoauszug oder sonstige Bestätigungen).
Auftragsbearbeitung. Alle Online-Aufträge werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufs der ebase bearbeitet. Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) unter xxx.xxxxx.xxx oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeich- nis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs. Geht der Auftrag nach dem unter xxx.xxxxx.xxx angegebe- nen oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf ei- nen Geschäftstag bei der ebase gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Geschäftstag. Für Transaktionsaufträge hinsichtlich Fonds gilt zudem das Folgende: Der Kun- de hat die Verpflichtung, sich vor jeder Transaktion über die Ausführungsbe- stimmungen • des jeweiligen Fonds (z. B. die Cut-off-Zeit bei der ebase des Fonds und/oder Verkaufsbeschränkungen) vollumfänglich zu informieren. • des jeweiligen Fonds im Fondsportfolio (z. B. die Cut-off-Zeit bei der ebase des Fonds im Fondsportfolio und/oder Verkaufsbeschränkungen) vollum- fänglich zu informieren. • des jeweiligen Wertpapiers (z. B. Börsenplatz, Lagerstelle) vollumfänglich zu informieren. Die aktuelle Cut-off-Zeit bei der ebase für den jeweiligen Fonds ist im Facts- heet (Fondsdatenblatt) enthalten und kann bei der ebase erfragt oder unter xxx.xxxxx.xxx abgerufen werden. Für Transaktionsaufträge hinsichtlich Wertpapiere gilt das Folgende: Der Kunde hat die Verpflichtung, sich vor jeder Transaktion über die Ausführungsbestimmungen des jeweiligen Wertpapiers (z. B. Börsenplatz, Lagerstellen) vollumfänglich zu informieren.
Auftragsbearbeitung. (1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Bei- spiel Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebe- nen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsab- laufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der ING, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungs- bedingungen vorliegen: • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor. • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. • Das für das Internet- und Telebanking vereinbarte Verfügungslimit ist nicht überschritten. • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wert- papieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden aus. • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel aus- reichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überwei- sungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die per Internet- oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbe- dingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer mittels Internetbanking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
Auftragsbearbeitung. Alle Online-Transaktionsaufträge werden im Rahmen des banküblichen Arbeits- ablaufs der ebase bearbeitet. Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) unter xxx.xxxxx.xxx oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungs- verzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufs. Geht der Auftrag nach dem unter xxx.xxxxx.xxx angegebenen oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. Der Kunde hat die Verpflichtung, sich vor jeder Transaktion über die Ausführungsbestimmungen des jeweiligen Fonds (z. B. ebase Cut-off-Zeit des Fonds und/oder Verkaufsbe- schränkungen) vollumfänglich zu informieren. Die aktuelle ebase Cut-off-Zeit für den jeweiligen Fonds ist im Factsheet (Fondsdatenblatt) enthalten und kann bei ebase erfragt oder unter xxx.xxxxx.xxx abgerufen werden.
Auftragsbearbeitung. Die der ING im Zusammenhang mit dem Telefon-Service zum Girokonto, dem Telebanking oder über das Internetbanking erteilten Kundenauf- träge werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufs bearbeitet. Die Übermittlung von Zahlungsaufträgen per Telefax ist nicht möglich.
Auftragsbearbeitung. Die der BKM erteilten Aufträge werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Die BKM ist grundsätzlich berechtigt, telefonisch erteilte Aufträge am nächstfolgenden Bankarbeitstag auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung eines Auftrages über fristgebun- dene Zahlungen in eigener Verantwortung von der rechtzeitigen Ausführung des Auftrags durch die BKM zu vergewissern. Gesonderte Auftragsbestäti- gungen durch die BKM erfolgen nicht.
Auftragsbearbeitung. Die der Sparkasse im Rahmen dieses GiroPRIVILEG-Pakets übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsführung aufgrund von Unklarheiten, z. B. nicht vollständig ausgefüllter Anträge, zurückge- stellt werden, wird der GiroPRIVILEG-Paket-Kunde hierüber unverzüglich telefonisch oder schriftlich informiert. Die Sparkasse behält sich in diesem Fall die Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.
Auftragsbearbeitung. Der Zeitpunkt für die Bearbeitung der von dem Kunden erteilten Aufträge in Abhängigkeit von den für die Bank geltenden Orderannahmeschlusszeiten der jeweiligen Investmentvermögen sowie Art und Zeitpunkt der Ausführung sind in dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Auftragsbearbeitung. Gebuchte Internet-­‐Werbung wird von ESC100 GMBH innerhalb der vereinbarten Website geschaltet, vorbehaltlich infolge aktueller Ereignisse erforderlich werdender Änderungen. Die Website und Bereiche ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die ESC100 GMBH jeweils gültigen Mediadaten. Ein Anspruch auf eine Platzierung der Internet-­‐Werbung in einer bestimmten Position der Internet-­‐ Seite besteht nicht. Die ESC100 GMBH wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung der Internet-­‐Werbung in einer/einem vom Auftraggeber gegebenenfalls gewünschten Internet-­‐Seite/-­‐Bereich zu ermöglichen, ohne hierfür eine Garantie zu übernehmen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internet-­‐Seite.