Common use of Auftragsbedingungen Clause in Contracts

Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung ☒des Verkaufes / ☐ der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Art des Objektes: GSt-Nr.: Adresse: ☐ Kaufpreis inkl. Lasten: Euro ☐ Monatlicher Gesamtmietzins: Euro ☐ zuzüglich 20 % UST ☐ Monatlicher Nettomietzins Euro ☐ weitere Vertragskonditionen/Beschreibung siehe Objektdatenblatt Dieser Auftrag ist bis zur finalen Übergabe aller Einzelobjekte mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten bzw. Vorlage- oder Aushändigungspflicht wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ☐ Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises sowie die Verwaltungsstrafbestimmungen informiert. ☐ Der Auftraggeber hat dem Immobilienmakler einen Energieausweis zur Verfügung gestellt ☐ Der Auftraggeber wird bis einen Energieausweis beibringen ☐Der Auftraggeber stellt trotz erfolgter Information keinen Energieausweis zur Verfügung.

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Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes / der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Art des Objektes: GSt-Nr.: Adresse: ☐ Kaufpreis inkl. Lasten: Euro ☐ Monatlicher Gesamtmietzins: Euro ☐ zuzüglich 20 % UST ☐ Monatlicher Nettomietzins Euro ☐ weitere Vertragskonditionen/Beschreibung siehe Objektdatenblatt Dieser Auftrag ist wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Aufkündigung hat keine Auswirkungen auf jene Rechtsgeschäfte, für die der Makler bis zur finalen Übergabe aller Einzelobjekte mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag umzum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt. Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten bzw. Vorlage- oder Aushändigungspflicht wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ☐ Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises sowie die Verwaltungsstrafbestimmungen informiert. ☐ Der Auftraggeber hat dem Immobilienmakler einen Energieausweis zur Verfügung gestellt ☐ Der Auftraggeber wird bis einen Energieausweis beibringen Der Auftraggeber stellt trotz erfolgter Information keinen Energieausweis zur Verfügung.

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Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes / der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Art des Objektes: GSt-Nr.: Adresse: ☐ Kaufpreis inkl. Lasten: Euro ☐ Monatlicher Gesamtmietzins: Euro ☐ zuzüglich 20 % UST ☐ Monatlicher Nettomietzins Euro ☐ weitere Vertragskonditionen/Beschreibung siehe Objektdatenblatt Dieser Auftrag ist wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Aufkündigung hat keine Auswirkungen auf jene Rechtsgeschäfte, für die der Makler bis zur finalen Übergabe aller Einzelobjekte mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag umzum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt. Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten bzw. Vorlage- oder Aushändigungspflicht wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ☐ Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises sowie die Verwaltungsstrafbestimmungen informiert. ☐ Der Auftraggeber hat dem Immobilienmakler einen Energieausweis zur Verfügung gestellt ☐ Der Auftraggeber wird bis einen Energieausweis beibringen ☐Der Auftraggeber stellt trotz erfolgter Information keinen Energieausweis zur Verfügung.

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Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes / ☐ der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Art des Objektes: GSt-Nr.: Adresse: ☐ Kaufpreis inkl. Lasten: Euro ☐ Monatlicher Gesamtmietzins: Euro ☐ zuzüglich 20 % UST ☐ Monatlicher Nettomietzins Euro ☐ weitere Vertragskonditionen/Beschreibung siehe Objektdatenblatt Dieser Auftrag ist bis zur finalen Übergabe aller Einzelobjekte mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten bzw. Vorlage- oder Aushändigungspflicht wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ☐ Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises sowie die Verwaltungsstrafbestimmungen informiert. ☐ Der Auftraggeber hat dem Immobilienmakler einen Energieausweis zur Verfügung gestellt ☐ Der Auftraggeber wird bis einen Energieausweis beibringen Der Auftraggeber stellt trotz erfolgter Information keinen Energieausweis zur Verfügung.

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